Mittwoch, Dezember 24, 2025

Serie „Sicher Rad fahren“ Teil 5: Kein Handy am Lenker

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Werne/ Kreis Unna. Radfahren ist gesund, Radfahren liegt im Trend – und Radfahren ist umweltfreundlich. Auf zwei Rädern kommt man gut voran im fahrradfreundlichen Kreis Unna – und die Zahl derer, die für ihre Wege das Velo nutzen, steigt stetig an. Das hält fit und ist gut für die Verkehrswende.

Doch wo sich Wege kreuzen, gibt es auch Risiken: Im vergangenen Jahr registrierte die Kreispolizeibehörde knapp 405 Unfälle mit Radfahrern und Radfahrerinnen oder Menschen, die auf einem E-Bike unterwegs waren. Von den 405 erfassten Unfällen entfallen 260 auf Rad- und 145 auf Pedelecfahrende. Bei den Unfällen wurden insgesamt 351 Personen verletzt, 221 Rad- und 130 Pedelecfahrende. Häufig verursachen sie die Unfälle selbst oder haben eine Mitschuld.

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Deshalb frischen die Straßenverkehrsbehörden und die Unfallkommission im Kreis zusammen mit der Kreispolizeibehörde Unna in der Serie „Sicher Rad fahren!“ das Wissen rund um wichtige Verkehrsregeln auf. Heute Teil 5: Kein Handy am Lenker.

100 Euro und ein Punkt in Flensburg. Wer sich mit dem Handy am Ohr im Auto erwischen lässt, für den wird es teuer. Was viele nicht wissen: Auch beim Radfahren ist das Handy tabu. Und im Ernstfall kostet das Telefonieren auf dem Rad mehr als mancher an Guthaben auf der Prepaid-Karte hat.

Lautes Musik beim Radeln tabu – Reaktionszeit wird dadurch verdoppelt

„Die Hände gehören beim Radfahren möglichst an den Lenker“, nennt Erster Polizeihauptkommissar Thomas Röwekamp, der den Verkehrsdienst der Kreispolizeibehörde leitet, die Grundregel. Während das Telefonieren mit dem Handy oder Smartphone am Ohr genauso verboten ist, wie das Fotografieren oder Nachrichten schreiben, gibt es fürs radelnde Telefonieren eine Lösung: Man kann eine Freisprecheinrichtung mit Knopf im Ohr nutzen.

„Allerdings darf das den Radfahrer auch nicht von seinen Sorgfaltspflichten im Straßenverkehr ablenken“, betont Röwekamp und empfiehlt, Telefonate am besten vor oder nach der Radtour zu erledigen. Der Straßenverkehrs-Experte verweist auf Studien, wonach eine Ablenkung durch das Handy die Reaktionsfähigkeit ähnlich beeinträchtigt wie eine leichte Alkoholisierung.

Verboten ist übrigens auch zu lautes Musikhören beim Radeln. Denn das Gehör ist für Radfahrer besonders wichtig. Schließlich verfügen sie nicht über Spiegel wie die Autofahrer und müssen Gefahren auch akustisch schnell erfassen können. „Eine Studie des Instituts für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung hat ergeben, dass laute Musik die Reaktionszeit verdoppeln kann“, mahnt Röwekamp. Dies kann insbesondere im Stadtverkehr fatale Folgen haben.

Erlaubt ist übrigens die Befestigung eines Smartphones am Lenker z.B. als Navigationsgerät. Für die Adresseingabe muss der Radfahrer aber auch hier anhalten, will er nicht ein Knöllchen riskieren.

Wen die Polizei beim Benutzen des Handys oder Smartphones während der Fahrt erwischt, der muss mit einem Verwarnungsgeld von 55 Euro rechnen.  PK | PKU

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