Freitag, September 20, 2024

Erster Lärmaktionsplan für Werne: Eine Chance für Tempo 30

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Werne. Zur Mitwirkung an der Lärmaktionsplanung hat die Stadt Werne die Bürgerschaft aufgerufen. Noch bis zum 3. April haben Interessierte die Möglichkeit, sich einzubringen.

Das sei eine Chance auf Tempo 30, beispielsweise für Penningrode, Ovelgönne und Selmer Landstraße, ermuntern Holger Bergemann von der Initiative Radverkehr Werne und Winfried Hoch, ADFC Ortsgruppe Werne, in einer Mitteilung zum Mitmachen.

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Von allen Lärmquellen störe der Straßenverkehr die Menschen am meisten. Drei Viertel aller Bürger fühlten sich in ihrem Wohnumfeld von ihm belästigt, verweisen sie auf das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage des Umweltbundesamtes. „Lärm macht krank: Herz-Kreislauf-Erkrankungen und psychische Beschwerden bis hin zu Depressionen sowie Schlafstörungen können Folge dauerhafter Lärmbelastung sein.

Alle fünf Jahre müssten Behörden die Belastung unter anderem für Ballungsräume, Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken in Lärmkarten darstellen (vgl. die Kartierungsergebnisse für Werne in der aktuellen Lärmkarte NRW). Auf dieser Basis sollten die Lärmaktionspläne (LAP) erstellt werden, die konkrete Maßnahmen zur Lärmminderung sowie auch zum Schutz ruhiger Gebiete enthalten. „Das Tolle daran: LAP entfalten eine Bindungswirkung! Nach eingehender Prüfung müssen die dort aufgeführten Maßnahmen von den zuständigen Behörden umgesetzt werden, weil europäisches Recht Vorrang vor nationalem Recht genießt“, erläutern Bergemann und Hoch.

Lärmbelastungen oder Schutz ruhiger Bereiche aufzeigen

In der Beteiligungsphase können Bürger/innen mitteilen, ob der Verkehrslärm vor ihrer Tür sie beeinträchtige oder welche ruhigen Gebieten aus ihrer Sicht dringend geschützt werden sollten. Ebenso könnten sie Handlungsempfehlungen wie etwa die Einführung von Tempo 30, den Ausbau der Geh- und Radwege oder eine Sanierung der Fahrbahndecke aufzeigen. In die laufende vierte Runde der Lärmaktionsplanung wurden in Werne ausschließlich große Hauptverkehrsstraßen wie die Lünener Straße, Stockumer bzw. Werner Straße, Kamener Straße, Freiherr-vom-Stein-Straße, Hansaring sowie die Penningrode, Ovelgönne und Selmer Landstraße einbezogen. Weiterhin wurde der Lärm entlang von A1 und Nordlippestraße gemessen..

Die Stadt betone, sie werde in die aktuelle Planung nur Stellungnahmen einbeziehen, welche genau diese kartierten Straßenabschnitte beträfen, wird in der Mitteilung erläutert. In fünf Jahren finde aber bereits eine neue Runde der Lärmaktionsplanung statt – für die Stadt eine Gelegenheit, Hinweise der Bevölkerung aus 2024 aufzugreifen und darauf hinzuwirken, dass in die nächste Lärmkartierung weitere lärmbelastete Straßen in Werne einbezogen werden. Nach geltendem Recht soll die Lärmbelastung jedenfalls nicht nur an Landes- und Bundesstraßen, sondern auch an sonstigen Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen über drei Millionen Kraftfahrzeuge pro Jahr kartiert werden (§47c Abs. 1 S. 2 i.V.m. §47b Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)).

Bergemann und Hoch verweisen auf die Stadt Lünen, die eine andere Herangehensweise als Werne gewählt habe. Hier möchte man ganz allgemein wissen, wo sie sich in der Stadt vom Verkehrslärm beeinträchtigt fühlten – von einer Beschränkung auf kartierte Straßenabschnitte sei dort nicht die Rede. Aus Sicht von ADFC und Initiative Radverkehr könnte den Stellungnahmen aus der Bürgerschaft große Bedeutung zukommen, sind beide überzeugt.

Aktuell planten der Kreis Unna und die Stadt Werne eine grundlegende Umgestaltung von Penningrode, Ovelgönne und Selmer Landstraße. Bei den Info-Veranstaltungen zum Planungsstand hätten sich jeweils viele Anlieger mit dem Wunsch zu Wort gemeldet, der Kreis möge entlang dieser Straßen im innerörtlichen Bereich bitte nicht nur abschnittsweise, sondern durchgehend Tempo 30 anordnen. Bislang beriefen sich Kreis und Stadt in dem Zusammenhang aber auf die geltende Rechtslage, wonach einer Einführung von Tempo 30 auf ganzer Strecke in der deutschen StVO hohe rechtliche Hürden entgegen stehen.

Der Lärmaktionsplan könnte da Abhilfe schaffen: Denn Tempo 30 könne laut Straßenverkehrsordnung (StVO) zum Schutz der Bevölkerung dort angeordnet werden, wo aufgrund besonderer Umstände eine „zwingende Notwendigkeit“ gesehen werde. Eine im LAP festgestellte Lärmbelastung an einer Straße stelle eine solche zwingende Notwendigkeit dar.

Winfried Hoch begrüßte vor diesem Hintergrund sehr, dass Werne jetzt zum ersten Mal einen Lärmaktionsplan aufstellen wird, zeigte sich aber vom Entwurf aber auch enttäuscht: „Die Anlieger der Lünener Straße, der Stockumer Straße oder der Kamener Straße zum Beispiel sind doch wirklich starkem Verkehrslärm ausgesetzt. Der Entwurf der Stadtverwaltung enthält bislang aber keine einzige konkrete Maßnahme dagegen.“

Holger Bergemann von der Initiative Radverkehr ergänzt: „Lünen hat mit seinen Lärmaktionsplänen bereits erreicht, dass dort entlang mehrerer Landes- und Bundesstraßen jetzt innerorts Tempo 30 gilt. Darüber hinaus würde eine Stärkung von ÖPNV, Rad- und Fußverkehr als Alternativen zum Auto nicht nur dem Lärmschutz dienen, sondern auch der Luftqualität, dem Klimaschutz sowie der Verkehrssicherheit im Stadtgebiet, hieß es abschließend.

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