Montag, Dezember 15, 2025

Kein Lachgas-Verkauf an Minderjährige – Einheitliche Lösung gefragt

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Werne. Lachgas (Distickstoffmonoxid) ist eine chemische Verbindung aus Stickstoff und Sauerstoff und wird in der Medizin wegen seiner schmerzstillenden und betäubenden Wirkung bei Narkosen eingesetzt.

In den vergangenen Jahren hat es eine problematische „Karriere“ als Partydroge hingelegt. Im Ausschuss für Soziales (4. Juni 2025) berieten die Fraktionen auf Antrag der Unabhängigen Wählergemeinschaft (UWW) ein Verbot des Verkaufs an Minderjährige in Werne.

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„Der Missbrauch birgt erhebliche Gesundheitsrisiken, die von Bewusstlosigkeit und Nervenschäden bis hin zu tödlichen Folgen reichen können“, hatte die UWW in dem Antrag begründet, und deshalb ein Verkaufsverbot an Minderjährige gefordert. Dass es Handlungsbedarf gebe, war in dem Gremium auch Konsens, mehrheitlich hielt man jedoch eine einheitliche Regelung, am besten auf Bundesebene, für erforderlich.

Die Schädlichkeit der frei verkäuflichen Freizeit-Droge, die von Jugendlichen und jungen Erwachsenen auch wegen ihrer kurzfristig euphorisierenden Wirkung vermehrt konsumiert wird, unterstrich Kay Hirschhäuser für die UWW. „Es ist dringend notwendig, das einzuschränken“, hatte er eingangs appelliert.

Sozialausschuss diskutiert und hofft vorerst auf bundesweite Regelung

Das Problem sei bekannt, im Kreis Unna wie bundesweit und deshalb sei eine Lösung Aufgabe des Bundes, ordnete Dezernentin Kordula Mertens aus Sicht der Verwaltung ein. Werde Lachgas in Werne verboten, könne man es sich etwa in Bergkamen oder Lünen besorgen, plädierte sie dafür, eine einheitliche Regelung, mindestens im Kreis Unna, am besten aber auf Bundesebene abzuwarten. Bei einer Überprüfung vor Ort bei Kiosken und Automaten habe man nichts gefunden, berichtete die Dezernentin, und Online-Verkäufe könne man nicht kontrollieren.

„Es steht im Koalitionsvertrag“, verwies Christian Thöne (FDP) wie Mertens auf Bund und Kreis. Handlungsbedarf bestehe, meinte er, befürchtete aber einen „Flickenteppich“, wenn beispielsweise Werne ein Verbot beschließe, andere Nachbarkommunen aber nicht. Eine Einschätzung, die Barbara Börste (Bündnis 90/ Die Grünen) teilte, und ihrerseits dazu riet, auf eine Bundesregelung zu warten. „Wenn nicht der Bund, dann der Kreis, aber nicht jede einzelne Kommune“, meinte sie.

Hubert Blaschke (SPD) signalisierte hingegen Bereitschaft, nötigenfalls einen Flickenteppich in Kauf zu nehmen und ein Verbot auszusprechen, wenn Bund und Land dies versäumten. Das sei eine „Einstiegsdroge, die chemisch gute Laune verbreitet“, empfahl er, nicht auf andere zu warten. Sein Fraktionskollege Siegfried Scholz differenzierte für sich. Das Thema sei richtig, ein Flickenteppich bringe aber keinen Erfolg, man löse es nicht in Werne, gab er aus seiner Sicht zu bedenken.

Kay Hirschhäuser erklärte sich bereit, den Antrag bis zum Ende der Ratsperiode zu verschieben, und betonte zugleich die Pflicht zur Gesundheitsfürsorge. „Wenn ein Kind Schaden nimmt, haben wir richtig Theater“, hieß es.

Kordula Mertens sah Bewegung in der Sache und hoffte auf eine einheitliche Regelung aus Berlin. „Dann schauen wir mal Ende des Jahres, wo wir stehen und bewerten die Lage neu“, meinte sie.

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