Neue Richtlinie – Wie Alttextilien richtig entsorgen?

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Werne. Die neue EU-Richtlinie für die Entsorgung alter Textilien, gültig seit Jahresbeginn, soll dafür sorgen, dass künftig neben noch tragbaren Altkleidern auch Bettwäsche, Tischtücher, Gardinen und andere Stoffe recycelt werden. Schlussendlich sollen so auch das abgetragene T-Shirt oder die Socke mit Loch nicht mehr im Restmüll landen.

„Ja, aber wohin dann damit?“, fragen sich recycel-willige Verbraucher/innen angesichts der üblichen Aufschrift „Nur tragbare Kleidung“ an den Sammelcontainern. An dieser Stelle sind die öffentlichen Entsorger in der Pflicht, denn sie sollen in Zukunft das getrennte Sammeln von Alttextilien entsprechend möglich machen.

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Um dieser Pflicht zu genügen, will die Stadt Werne die Sammlung von Alttextilien innerhalb ihres Stadtgebietes neu regeln und dazu auf das Abfallwirtschaftskonzept von 2023 des Kreises Unna zurückgreifen, in Kooperation mit der Gesellschaft für Wertstoff- und Abfallwirtschaft Kreis Unna mbH (GWA). Das Muster-Konzept wurden in weiten Teilen an die Erfordernisse der Stadt Werne angepasst.

Betriebsausschuss des KBW hat das Thema auf der Agenda

Am Dienstag, 28. Januar 2025, steht das Thema auf der Tagesordnung des Betriebsausschusses des Kommunalbetriebs (17.30 Uhr, Großer Sitzungsraum EG Stadthaus). „Ziele sind die Gewährleistung der hochwertigen Verwertung einer möglichst großen Menge von Alttextilien sowie der Aufbau und Erhalt eines flächendeckenden Netzes von Sammelcontainern für Alttextilien, sodass allen Bewohnern in zumutbarer Entfernung eine zuverlässige Entsorgungsmöglichkeit für Alttextilien zur Verfügung steht. – Darüber hinaus sind durch geeignete Maßnahmen die Belange der Stadtbildpflege angemessen zu berücksichtigen“, heißt es in der Beschlussvorlage zur Sitzung.

Abfallrechtlich können gewerbliche und karitative Sammler neben den öffentlich-rechtlichen Entsorgern nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) eine gewerbliche oder karitative Sammlung anzeigen und umsetzen. Die untere Abfallwirtschaftsbehörde habe die Möglichkeit, die Sammlung gegebenenfalls mit Auflagen zu versehen oder zu untersagen. Bei der Anzeige einer Sammlung seien regelmäßig auch die Anzahl der Sammelcontainer, die voraussichtliche gesammelte Menge sowie Standorte der Sammelcontainer anzugeben, heißt es weiter.

Die Stadt Werne will die Sammlung von Alttextilien innerhalb ihres Stadtgebietes neu regeln und dazu auf das Abfallwirtschaftskonzept von 2023 des Kreises Unna zurückgreifen. Foto: Wagner
Die Stadt Werne will die Sammlung von Alttextilien innerhalb ihres Stadtgebietes neu regeln und dazu auf das Abfallwirtschaftskonzept von 2023 des Kreises Unna zurückgreifen. Foto: Wagner

Bei den Standorten der Sammelcontainer stünden neben jenen im öffentlichen Straßenraum grundsätzlich auch private Flächen zur Verfügung wie etwa auf Parkplätzen an Geschäften oder an privaten Einrichtungen, wird ausgeführt. Bei der Auswahl von Standorten für die Container gelten die eine Reihe von Kritierien, die etwa Verkehrs- und Sichtbeeinträchtigungen ausschließen, einen für einen Ausgleich gegenläufiger Interessen verschiedener Straßennutzer (zeitlich und örtlich) sorgen und mit Blick auf das Straßen- und Stadtbild eine „Übermöblierung“ vermeiden.

„Sollten Genehmigungen zur Aufstellung von Containern zur Sammlung von Alttextilien (Sondernutzungserlaubnis) an gewerbliche und/oder karitative Sammler befristet erteilt worden sein, so ist das Fristende der jeweiligen Genehmigung abzuwarten und die Genehmigung anschließend nicht mehr zu verlängern, sondern ausschließlich nach diesem Konzept zu erteilen“, heißt es zum Stichwort „Übergangsfristen“.

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