Sonntag, Dezember 28, 2025

Zweifel an Gutachten: Neuer Rückschlag im Mecke-Prozess

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Werne/Lünen. Der Prozess gegen den Viehhändler Marko Mecke aus Werne wird erneut vertagt. Das Schöffengericht Lünen gab heute (11. Juni 2025) einem Antrag der Verteidigung statt, die amtlichen Sachverständigen – Dr. Anja Dirksen, Dr. Tobias Kirschner und den Veterinärreferendar Eike Kück – wegen Befangenheit abzulehnen.

„Es besteht die Besorgnis der Befangenheit, soweit diese Personen als Sachverständige beteiligt sind“, erklärte die Vorsitzende Richterin Beatrix Pöppinghaus. Ein neues Gutachten soll in Auftrag gegeben werden. Bis dahin wird die Hauptverhandlung ausgesetzt.

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Grund für die Entscheidung sind Formulierungen im bisherigen Gutachten, die aus Sicht des Gerichts „den Eindruck mangelnder Neutralität aufkommen lassen“, erklärte Pöppinghaus. Zwar sei es naheliegend, im Tierschutzverfahren auf die Fachkenntnis von Amtsveterinären zurückzugreifen – auch wegen ihrer Kenntnis der lokalen Gegebenheiten. Dennoch müssten sie bei ihrer Arbeit strikte Neutralität wahren. Im Fall Mecke hätten die Amtstierärzte das Videomaterial ausgewertet, mit dem der Verein „Soko Tierschutz“ die Misshandlung von Rindern in der Viehsammelstelle des Angeklagten dokumentieren wollte.

Die als „amtstierärztliches Gutachten“ beschriebenen Ermittlungsergebnisse ließen laut Pöppinghaus jedoch eine objektive Distanz vermissen. Zwar sei es grundsätzlich zulässig, wenn Sachverständige sich zum Nachteil des Beschuldigten äußerten oder wenn sie drastische Beschreibungen wählen – Aspekte, die Meckes Rechtsanwalt Martin Düerkop in seinem Antrag moniert hatte. Auch dürften die Sachverständigen zu Rechtsfragen Stellung beziehen, soweit diese sich auf den in ihrer Sachkunde liegenden Befund beziehen. Das Gutachten enthalte jedoch „zahlreiche Formulierungen, die darüber hinaus gehen“, so Pöppinghaus. Etwa Ausführungen zu rechtlichen Fragestellungen, deren Beantwortung allein dem Gericht obliege, weil sie mit der Tiergesundheit nichts zu tun hätten.

Als Beispiel zitierte Pöppinghaus die Passage: „Dabei steuerte er die zeitlichen Abläufe derart, dass es den Behörden nahezu unmöglich war, diese durchaus als kriminell zu bezeichnenden Strukturen zu erkennen und die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.“ Und: „Es muss daher angenommen werden, dass Herr Mecke auch von Fällen Kenntnis hatte, in denen er nicht auf dem Videomaterial zu erkennen ist.“ Diese Stellen hatte Düerkop zuvor als Indizien für Befangenheit angeführt. Staatsanwältin Jennifer Preyss argumentierte dagegen, die Veterinäre hätten diese Beurteilungen klar als persönliche Wahrnehmungen gekennzeichnet. Das Gericht folgte dieser Einschätzung nicht.

Zudem hätten die Gutachter Mutmaßungen über Meckes Motivation sowie über mögliche Unterlassungsdelikte angestellt – Bewertungen, die ausschließlich dem Gericht vorbehalten seien, betonte Pöppinghaus. Solche Aussagen in einem Gutachten seien geeignet, um Misstrauen gegen die Unparteilichkeit zu begründen.

Vor der Entscheidung des Gerichts hatte Staatsanwältin Preyss ausführlich zum Antrag Stellung genommen. Verteidiger Düerkop empörte sich über ihre These, veterinärmedizinische Gutachten unterlägen geringeren formalen Anforderungen: „Angesichts dessen, was hier auf dem Spiel steht, bleibt da ein Geschmäckle“, rief er und unterstrich seine Worte mit Handschlägen auf die Tischplatte. „Psychiatrische Gutachten, die sich zur Strafbarkeit äußern, fliegen sofort aus dem Verfahren“, sagte er weiter. Für das neue Gutachten will das Amtsgericht Lünen die Tierärztekammer in die Auswahl geeigneter Sachverständiger einbeziehen.

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