Werne. Vor zwei Jahren verursachte ein Wuppertaler auf der Autobahn 1 bei Werne einen Auffahrunfall. Wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs wurde der 48-jährige Groß- und Außenhandelskaufmann heute (19. Juli 2026) vor dem Amtsgericht Lünen zu einer Geldstrafe verurteilt.
Amtsrichterin Beatrix Pöppinghaus setzte 60 Tagessätze zu jeweils 60 Euro fest. Seinen Führerschein erhielt der Wuppertaler zurück. Die Fahrerlaubnis war ihm nach dem Unfall entzogen worden.
Der Unfall ereignete sich am 7. Juli 2024 gegen 4 Uhr morgens auf Höhe der Anschlussstelle Hamm-Bockum/Werne in Fahrtrichtung Bremen. Mit einer Geschwindigkeit von 110 Stundenkilometern fuhr der Angeklagte auf den Pkw eines 29-Jährigen aus Delmenhorst auf. Bei dem Unfall verlor der Angeklagte einen Schneidezahn.
Der Delmenhorster blieb unverletzt, an seinem Auto entstand jedoch ein Sachschaden von 10.000 Euro. Bei der Unfallaufnahme fiel den Polizeibeamten auf, dass der Wuppertaler undeutlich sprach und zitterte. Seine Pupillen waren erweitert und reagierten verzögert. Eine Blutprobe ergab, dass der Mann eine hohe Dosis Amphetamine und Cannabis konsumiert hatte.
Der Angeklagte gab die Vorwürfe sofort zu. Wie sich im Lauf des Verfahrens herausstellte, nahm der Mann schon in seiner Jugend Drogen. Er sei, so sagte seine ehemalige Bewährungshelferin vor Gericht, jedoch immer wieder für längere Zeiten clean gewesen. Vor dem Unfall habe jedoch eine berufliche und private Krise zu einem Rückfall geführt. Zur Arbeitsbelastung kam die Trennung von seiner damaligen Lebensgefährtin. Daher habe er die gemeinsame Tochter nicht mehr jeden Tag sehen können. „Da bin ich zusammengebrochen und wollte einfach nur noch das Gedankenkarussell abschalten“, erklärte der Wuppertaler. Obwohl er müde gewesen sei, habe er sich ins Auto gesetzt, um zu einer Party zu fahren. „Die Selbstüberschätzung ist die Hauptwirkung bei Amphetaminen“, räumte er ein.
Zum Zeitpunkt des Unfalls stand der Angeklagte noch unter Bewährung. Wegen Drogenbesitzes war er zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden. Nach dem Unfall in Werne gab er die Drogen wieder auf und meldete sich auf Druck seiner neuen Lebensgefährtin zu einer Therapie an. Dabei stellte sich heraus, dass er unter einem Aneurysma und Herzproblemen leidet. Er braucht Bypässe und eine neue Aortenklappe. Aufgrund seines Gesundheitszustands hatte sich auch der Gerichtsprozess verzögert. Sein Anwalt legte zwei negative Drogenscreenings aus diesem Jahr vor. Die ehemalige Bewährungshelferin des Angeklagten bestätigte, dass er seine Auflagen aus der früheren Strafe erfüllt habe – vom fatalen Rückfall abgesehen.
Mit Festsetzung der Geldstrafe folgte Richterin Pöppinghaus dem Antrag der Staatsanwältin, dem sich auch der Verteidiger angeschlossen hatte. Im Gegensatz zur Staatsanwältin plädierte er allerdings dafür, dem Wuppertaler seinen Führerschein zurückzugeben. Sein Mandant habe gezeigt, dass er sein Drogenproblem in den Griff bekommen könne. Die Richterin schloss sich dieser Auffassung an. „Schöner wäre es gewesen, wenn Sie Ihre Drogentherapie abgeschlossen hätten“, sagte sie. Aber normalerweise sei in vergleichbaren Fällen eine Sperrfrist von einem Jahr üblich. „In Ihrem Fall wurde die Fahrerlaubnis schon vor mehr als einem Jahr und drei Monaten entzogen.“





















