Hamm/Kreis Unna. Das Veterinäramt des Kreises Unna hat die am 29. Dezember 2025 eingerichtete Überwachungszone zum Schutz vor der Geflügelpest mit Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 5 vom 29. Januar aufgehoben. Darüber informiert die Kreis-Pressestelle in einer Medienmitteilung.
Die Schutzzone war bereits am 21. Januar aufgehoben und an die Überwachungszone angegliedert worden. Die neuen Regelungen treten am 30. Januar in Kraft.
Die Schutz- und Überwachungszonen wurden nach Ausbrüchen der Aviären Influenza in einem Putenmastbetrieb in Hamm eingerichtet und umfassten einen Radius von drei und zehn Kilometern um den betroffenen Seuchenbestand.
Mit der nun erfolgten Aufhebung entfallen die bislang geltenden besonderen Schutz- und Überwachungsmaßnahmen für Geflügelhaltungen in diesem Gebiet. Das Veterinäramt weist jedoch darauf hin, dass weiterhin erhöhte Aufmerksamkeit geboten ist und Geflügelhalterinnen und -halter die allgemeinen Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einhalten sollten.
Informationen zu den bisherigen Schutz- und Überwachungsgebieten sowie weiterführende Hinweise zur Geflügelpest stellt der Kreis Unna auf seiner Internetseite bereit: www.kreis-unna.de/schutzzone-gefluegel. PK | PKU






















