Werne. Die Bundesregierung hat den Missbrauch von Lachgas als Partydroge gesetzlich eingeschränkt. Die Verschärfung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) gilt seit dem 12. April 2026.
Stefanie Benting, Dezernentin für Ordnung und Soziales, informierte den Ausschuss für Soziales, öffentliche Sicherheit und Ordnung in seiner Sitzung am Donnerstag (23. April 2026) über die neuen Regelungen.
Verboten sind der Verkauf größerer Lachgas-Kartuschen mit mehr als 8,4 Gramm Füllmenge, ebenso der Versandhandel und der Verkauf über Automaten. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen ausnahmslos kein Lachgas erwerben oder besitzen. Das Verbot richtet sich also gegen den Freizeitgebrauch; für medizinische, wissenschaftliche und industrielle Zwecke bleibt Lachgas weiterhin erlaubt.
„Für uns als Ordnungsamt spielt jetzt das Thema der Kontrollen eine Rolle“, sagte Benting. Verstöße gegen das Gesetz würden konsequent geahndet. „Das ist kein Kavaliersdelikt.“
Sascha Casper (CDU) fragte, ob die Stadt Testkäufe durchführen dürfe. „Im Fernsehen habe ich schon gesehen, dass Ordnungsämter so vorgehen“, sagte Benting. Sie wolle das im Kollegium besprechen. Ein Vorschlag, den Ulrich Höltmann (SPD) unterstützte. „Das zeigt: Wir passen in Werne auf.“






















