Werne. Vor einem Monat hat das Solebad eine Aktualisierung der Haus- und Badeordnung bekannt gegeben. Neben einer Verschärfung der Zugangsbedingungen für Kinder ohne Begleitung Erwachsener gehört auch das Verbot von Fotos mit einem Smartphone. Die ersten Erfahrungswerte mit den Regelungen sind positiv.
Die Kontrollen zu Einhaltung der Vorschriften übernimmt in der Regel das Bad-Team. Die an Hochlasttagen bei über 30 Grad eingesetzten Security-Dienstleister kommen dagegen vornehmlich zum Einsatz, wenn es Streitigkeiten unter Badegästen gibt.
„Wir reagieren immer dann, wenn uns auffällt, dass jemand fotografiert oder unser Team auf etwas hingewiesen wird. Wir machen keine Jagd auf Menschen mit einem Handy“, erklärt Solebad-Geschäftsführer Jürgen Thöne. Werden beispielsweise Eltern gesichtet, die Kinder ablichten, suchen die Mitarbeitenden der Aufsicht den Kontakt.
„Wir sprechen die Leute freundlich an und bitten die Personen, das Bild in unserem Beisein zu löschen. Viele sind dann einsichtig, wenn sie auf dem Foto sehen, dass auch andere Kinder abgebildet sind, denn sie möchten schließlich auch nicht, dass Fremde ihre Kinder fotografieren“, schildert Barbara Kipp, Meisterin für Bäderbetriebe, ihre Erfahrungen.
„In 99 Prozent der Fälle funktioniert das ohne große Diskussionen, denn oftmals ist den Menschen gar nicht bewusst, dass sie auch andere Leute mit auf dem Bild haben. Sollte es dann mal überhaupt keine Akzeptanz geben, bitten wir die Leute, das Bad zu verlassen. Das sind aber absolute Ausnahmefälle“, unterstreicht Jürgen Thöne. Das Personal wird für diese Begegnungen extra geschult.
Jugendliche im Ausnahmezustand
Deutlich öfter komme es im Vergleich zu Handy-Vergehen vor, dass es „Badverweise“ gibt, wenn weibliche Aufsichtskräfte Probleme mit testosterongesteuerten Jugendlichen haben, so der Badleiter. „Da sind wir ganz rigoros. Das gilt auch, wenn sich jemand bei der Ansprache vertut und beleidigend wird. Die gehen dann und haben Zeit, ihr Benehmen zu überdenken“, stellt Jürgen Thöne klar.
Kinder von bis zu acht Jahren dürfen seit der Anpassung der Haus- und Badeordnung nur noch in Begleitung einer verantwortungsvollen Begleitperson – Mindestalter 16 Jahre – ins Bad. Neu ist zudem, dass Kinder zwischen acht und 13 Jahren nur alleine ins Bad gehen können, wenn sie mindestens das Schwimmabzeichen Bronze haben.
Schwimmabzeichen wird präsentiert
„Das hat sich rumgesprochen. Viele zeigen an der Kasse mittlerweile unaufgefordert ihr bereits erworbenes Abzeichen. Es ist aber auch schon vorgekommen, dass ein Achtjähriger allein auf seine beiden jüngeren Geschwister aufpassen sollte. Die haben wir dann wieder nach Hause geschickt“, so der Solebad-Geschäftsführer.
Mit dem bisherigen Sommerverlauf ist der Badleiter überaus zufrieden. Der Juni sei sehr gut gelaufen, der Juli sei okay gewesen. „Ich gehe davon aus, dass wir eine gute Saison haben werden“, sagt der Bäderleiter mit Blick auf die kommenden Wochen.





















