Solebad Werne schärft Haus- und Badeordnung nach

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Werne. Es geht um noch mehr Sicherheit für Kinder, aber auch gegen Drogen- und Waffenmissbrauch: Das Solebad Werne hat seine Haus- und Badeordnung während der Gesellschafterversammlung angepasst. Die wichtigsten Neuerungen stellten Geschäftsführer Jürgen Thöne und Barbara Kipp, Meisterin für Bäderbetriebe, jetzt vor.

Neu aufgenommen wurde das Verbot von Cannabis. Bei Zuwiderhandlung droht der Rauswurf. Zigaretten dürfen nach wie vor nur in einem ausgewiesen Bereich des Freibades geraucht werden.

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Das Mitführen von Messern, Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen ist auf dem gesamten Gelände nicht gestattet. Zwar sei es noch nicht vorgekommen, dass jemand ein Messer gezückt und andere bedroht habe. „Wir haben aber in einem Fund-Rucksack schon mal ein Messer entdeckt“, so Barbara Kipp.

Ohne Erlaubnis des diensthabenden Personals sei es auch verboten, Musikinstrumente, Kameras, Smartphones, Tablets, Tonwiedergabegeräte oder Fernsehgeräte im Solebad Werne zu benutzen. In dieser Auflistung unerwünschter Gegenstände befinden sich jetzt auch sogenannte Smart Glasses, die wie eine normale Sonnenbrille aussehen, aber mit winzigen Lautsprechern, Mikrofonen und einer Kamera ausgestattet sind. „Damit haben wir schon jemanden im Saunabereich erwischt“, berichtet Jürgen Thöne.

Sicher baden – gemeinsam Verantwortung übernehmen

Rein präventiven Charakter haben die neuen Zutrittsregeln für Kinder bzw. Minderjährige sowie für Nichtschwimmer. Denn: „Es ist glücklicherweise noch nichts bei uns im Bad passiert“, bekräftigt Jürgen Thone, der besonders auf §26e hinweist. Darin heißt es: „Eltern und sonstige Begleitpersonen haben während ihres gesamten Aufenthaltes die Aufsichtspflicht über die ihnen anvertrauten Minderjährigen wahrzunehmen.“

Wer darf alleine ins Solebad? Eine Frage, die zuvor mit „Kinder ab sechs Jahren“ beantwortet wurde, nun aber in Abstimmung mit anderen Bädern aufgrund der Erfahrungen deutlich verschärft wird. Kinder unter acht Jahren dürfen das Bad nur in Begleitung einer aufsichtspflichtigen Begleitperson, die mindestens 16 Jahre alt ist, betreten. „Wir hatten einen Fall, da kam eine Siebenjährige mit ihren nur wenige Jahre älteren Brüdern ins Bad. Während sich die Älteren am Sprungturm aufhielten, klammerte sich die Kleine 30, 40 Meter entfernt am Beckenrand fest. Das wollen wir künftig vermeiden“, betont Jürgen Thöne.

Mädchen und Jungen zwischen acht und 13 Jahren dürfen alleine nur mit Schwimmabzeichen (Bronze oder höher) ins Bad, 14-Jährige dürfen immer alleine rein. „Denn sie können im Nichtschwimmerbereich schon sicher stehen“, erläutert Thöne.

Wichtig: Alter und Schwimmfähigkeit können überprüft werden, Eltern und Begleitpersonen bleiben aufsichtspflichtig und Nichtschwimmer nutzen nur die vorgesehenen Bereich.

„Die neuen Regeln helfen dabei, Kinder besser zu schützen, Aufsicht klar zu regeln, Schwimmfähigkeit zu berücksichtigen und Badeunfälle zu vermeiden. Unser Ziel lautet: Mehr Sicherheit für alle“, so der Badleiter weiter.

Noch frei Plätze in Ferienkursen

In den Sommerferien bietet das Solebad Werne Bronze- und Anfängerkurse an. „Wir haben noch freie Plätze“, sagt Barbara Kipp. Auch die Abnahme des Bronzeabzeichens soll während der Öffnungszeiten bei Ansprache des Personals unkomplizierter vonstatten gehen.

https://www.solebad-werne.de/solebad/kurse-und-angebote/kursprogramm.php

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