Neue Chance für Gewerbeflächen? Stadt strebt Standort an der Autobahn an

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Werne. Der Regionalverband Ruhr (RVR) überprüft aktuell seine Flächen für Regionale Kooperationsstandorte. Die Stadtverwaltung empfiehlt der Politik, die bisherigen Standorte Nordlippestraße sowie Gersteinwerk aus den Plänen zu streichen und stattdessen eine Fläche an der Autobahn prüfen zu lassen.

Am Dienstag, 15. September 2026, hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Wirtschaftsförderung (ASPW) das Thema auf der Tagesordnung (17.30 Uhr, Stadthaus EG, Großer Sitzungsraum). Das teilt Bürgerdialogmanagerin Dr. Linn Julia Temmann heute mit.

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Der Regionalverband Ruhr (RVR) überarbeitet derzeit sein Konzept für die sogenannten „Regionalen Kooperationsstandorte“. Dabei handelt es sich um Gewerbeflächen, die für großflächige, überregionale Ansiedlungen ab fünf Hektar gedacht sind. Diese hatte der RVR im Jahr 2021 erstmals über einen vorgezogenen Sachlichen Teilplan planerisch festgelegt. Die Städte im Verbandsgebiet sind nun aufgerufen, Stellung zu den bestehenden Flächen zu beziehen und mögliche neue Standorte für eine Vorprüfung vorzuschlagen.

Für die Sitzung des Ausschusses hat die Verwaltung hierzu einen Vorschlag erarbeitet: Die beiden bisherigen RVR-Standorte in Werne sollen zurückgenommen werden, stattdessen soll ein neuer Standort zur Prüfung beim Regionalverband gemeldet werden.

Nordlippestraße und Gersteinwerk nicht weiterverfolgen

Bislang waren im RVR-Gebiet 24 Standorte ausgewiesen, zwei davon in Werne. An der Nordlippestraße hatte sich die Bürgerschaft jedoch im Jahr 2021 in einem Bürgerentscheid klar gegen die Planungen ausgesprochen. Auch wenn die formale Bindungswirkung des Bürgerentscheids inzwischen ausgelaufen ist, nimmt die Stadt den damals zum Ausdruck gebrachten Bürgerwillen weiterhin ernst und will die Fläche nicht länger als Großgewerbestandort vorantreiben.

Auch beim zweiten Standort, dem Gelände des Gersteinwerkes, haben sich die Rahmenbedingungen verändert. Ursprünglich ging man von einer vollständigen Aufgabe des Energiestandorts aus. Inzwischen zeichnet sich jedoch ab, dass die Fläche als Energiestandort eine Zukunft hat. Das Kraftwerk dient weiterhin als nationale Reserve, ein Batteriespeicher wurde bereits errichtet und ein modernes, wasserstofffähiges (H2-ready) Gaskraftwerk ist in Planung. Vor diesem Hintergrund soll die Fläche nicht mehr als Regionaler Kooperationsstandort vorgesehen werden.

Alternative südlich des Autohofs – Gute Anbindung, geringe Nutzungskonflikte

Gleichzeitig sieht die Stadt Werne weiterhin die Notwendigkeit, zusätzliche Gewerbeflächen für die weitere wirtschaftliche Entwicklung der Stadt zu schaffen. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, eine Fläche südlich des Autohofs als neuen Kooperationsstandort prüfen zu lassen. Diese Idee gab es bereits in der Vergangenheit, sie scheiterte beim RVR damals jedoch an einem fehlenden Siedlungsanschluss. Das könnte sich nun ändern. Im Zuge der Änderung des Landesentwicklungsplanes (LEP NRW) durch das Land sollen die Möglichkeiten für Gewerbe- und Industrieflächen an besonders verkehrsgünstig gelegenen Standorten erweitert werden. Aus Sicht der Stadt ist es deshalb besonders sinnvoll, die Fläche erneut einer ergebnisoffenen Prüfung zu unterziehen.

Lokale Wirtschaft bleibt im Fokus

Unabhängig von der Revision der Regionalen Kooperationsstandorte sieht die Stadt Werne weiterhin die Notwendigkeit, zusätzliche Gewerbeflächen für die wirtschaftliche Entwicklung Wernes zu schaffen. Bestehenden Werner Unternehmen sollen Entwicklungsmöglichkeiten eröffnet und zugleich Voraussetzungen für die Ansiedlung neuer Unternehmen geschaffen werden. Die Priorität der Stadt liegt derzeit auf der Entwicklung eines lokalen Gewerbegebiets. Aktuellen Berechnungen zufolge fehlen in Werne rund 19 Hektar Fläche, damit heimische Betriebe wachsen und neue Unternehmen in Werne Fuß fassen können.

Bürgerdialogprozess wird fortgesetzt

Hierzu gibt es seit Frühjahr 2026 einen intensiven Bürgerdialogprozess, in dessen Rahmen am 1. Oktober ein Runder Tisch unter Beteiligung von unter anderem sechs ausgelosten Bürgerinnen und Bürgern durchgeführt wird. „Der Bürgerentscheid zur Nordlippestraße ist für uns auch heute eine klare politische Botschaft“, betont Bürgermeister Lars Hübchen.

„Gleichzeitig brauchen wir zusätzliche Gewerbeflächen, wenn wir unseren Unternehmen Entwicklungsmöglichkeiten bieten und neue interessante Betriebe für Werne gewinnen möchten. Deshalb konzentrieren wir uns auf die Entwicklung einer neuen lokalen Gewerbefläche an einem geeigneten Standort – und wollen die Bürgerinnen und Bürger dabei einbeziehen. Gleichzeitig wollen wir uns nicht die Chancen für neue regionale Gewerbeflächen nehmen und sie dorthin lenken, wo sie aus unserer Sicht Sinn ergeben. Der Standort Autobahn ist für uns eine sehr gute Perspektive“, so der Bürgermeister.

Wie geht es weiter?

Bei der Vorlage handelt es sich zunächst um einen Vorschlag der Verwaltung, der aufgrund seiner Bedeutung für die Stadt Werne nun in der Kommunalpolitik diskutiert wird. Die Ergebnisse fließen anschließend in eine gemeinsame Stellungnahme der Kreis-Unna-Kommunen an den RVR ein. Die endgültige Entscheidung über die Standorte trifft am Ende der Regionalverband Ruhr.

Potenzieller regionaler Kooperationsstandort

Flächenbeschreibung: landwirtschaftliche Nutzfläche; Flächengröße: 47 ha

Festsetzung im Regionalplan: Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung

Darstellung im Flächennutzungsplan: Flächen für die Landwirtschaft; Topographie: ebene Fläche

Festsetzung im Landschaftsplan: Landschaftsschutzgebiet Nr. 7, ein kleiner geschützter Landschaftsbestandteil (250 m Kopfbaumreihe)

Siedlungszusammenhang: nicht gegeben. Es wird insoweit eine Ausnahme vom Ziel 6.3.3 angestrebt. Im Rahmen der 3. Änderung des LEP NRW soll zudem der Grundsatz 6.3-6 eingeführt werden. Dieser gibt insbesondere die Möglichkeit, Zielabweichungsverfahren für neue Bereiche für gewerbliche und industrieller Nutzungen mit besonderer Lagegunst zu prüfen. Aus Sicht der Stadt Werne sollte dies für den Bereich an der A1 insbesondere getan werden um den Standort als Regionalen Kooperationsstandort (regionalwirtschaftliche Entwicklung wird im Grundsatz ausdrücklich gefordert) durch die Regionalplanung aufzunehmen. Eine gewerbliche Vorprägung ist durch den Autohof gegeben.

Verkehrsinfrastruktur: Äußere Erschließung und Anbindung an den überörtlichen Verkehr über den direkten Anschluss Autobahn A1 ohne Ortsdurchfahrten gegeben.

Fazit: Der Standort ist wegen seiner Größe bei geringen Nutzungskonflikten sowie seiner hervorragenden Anbindung an das überörtliche Verkehrsnetz durch die Autobahnabfahrt an der A1 als Kooperationsstandort gut geeignet.

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