Neue Widmungen beschlossen: Verwaltung informiert über Erschließungsbeiträge

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Werne. Der Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat am Mittwoch (13. Mai 2026) mehrere Straßenwidmungen und Beschlüsse zur endgültigen Herstellung von Erschließungsanlagen einstimmig auf den Weg gebracht.

Zuvor hatte die Verwaltung einen Überblick über das Beitragswesen nach Baugesetzbuch und Kommunalabgabengesetz NRW gegeben.

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Der Ausschuss empfahl dem Stadtrat die Widmung mehrerer Straßen für den öffentlichen Verkehr. Betroffen sind eine Stichstraße am Kreisverkehr Hansaring/Klöcknerstraße, die Straße „Am Schwanenplatz“ in der Innenstadt sowie die Raiffeisenstraße, Konrad-Zuse-Straße und Carl-Zeiss-Straße im Gewerbegebiet Wahrbrink Werne-West. Auch die Knüvenstraße zwischen dem Kreisverkehr Knüvenstraße/Kastanienstraße/Heinrich-Heine-Straße und der Neuen Kampstraße soll offiziell gewidmet werden.

Die Verwaltung führte aus, dass die Widmungen teilweise jetzt nachgeholt werden, nachdem Straßen bereits ausgebaut oder genutzt worden seien. Darüber hinaus beschloss der Ausschuss die endgültige Herstellung mehrerer Erschließungsanlagen. Das betrifft erneut die Straßen im Gewerbegebiet Wahrbrink Werne-West sowie die Knüvenstraße. Nach Angaben der Verwaltung haben die Straßen damit erstmals den Ausbauzustand erreicht, der nach der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Werne erforderlich ist. 

Vor den Abstimmungen informierte die Verwaltung über Erschließungsbeiträge und Straßenausbaubeiträge. Erschließungsbeiträge fallen demnach an, wenn Straßen oder andere Erschließungsanlagen erstmals endgültig hergestellt werden. Dazu zählen unter anderem Straßen, Wege, Parkflächen oder Grünanlagen. Die Stadt trägt nach Angaben der Verwaltung zehn Prozent des beitragsfähigen Aufwands. Dazu gehören Tiefbaumaßnahmen, Kosten der Planung und Bauleitung, Straßenentwässerungskosten, Beleuchtungskosten und Kosten der Begrünung sowie andere Maßnahmen. Die restlichen Kosten werden auf die erschlossenen Grundstücke verteilt. Maßgeblich sind dabei unter anderem Grundstücksgröße und Nutzungsart.

Die Verwaltung erklärte zudem die Unterschiede zu den früheren Straßenausbaubeiträgen. Das sind Beiträge für die nochmalige Herstellung, Erweiterung oder Verbesserung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze. Diese wurden bei der späteren Erneuerung oder Verbesserung bestehender Straßen erhoben. Seit 2024 gilt in Nordrhein-Westfalen jedoch ein Beitragserhebungsverbot. Die Beiträge werden damit faktisch nicht mehr von Anliegern verlangt. Der Beitragsausfall wird laut Verwaltung durch das Land NRW erstattet.

Vorlage und Präsentation der Verwaltung mit Erläuterungen zu Erschließungs- und Straßenausbaubeiträgen sind im Bürgerinformationssystem der Stadt Werne in den Sitzungsunterlagen des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz vom 13. Mai abrufbar.

https://buergerinfo.werne.de/sessionnet/buergerinfo/si0057.asp?__ksinr=3463

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