Samstag, November 2, 2024

Beiträge für Kita und OGS: Im Mai und Juni ausgesetzt

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Aktualisiert 28.04.2021 – 12.00 Uhr

Werne. Die Elternbeiträge für Kita und OGS werden für die Monate Mai und Juni nicht eingezogen. Das bestätigte Maik Rolefs, Leiter des Jugendamts in Werne, auf Nachfrage von WERNEplus. Dieses Signal sei vom Land NRW gekommen, das zusammen mit den Kommunen den Kostenapparat je zur Hälfte finanziert. Bereits einen Tag zuvor hatte die Stadt Werne auf ihrer Homepage bekannt gegeben, die Kita- und OGS-Beiträge für den Monat Mai bis zu einer abschließenden Entscheidung des Landes NRW auszusetzen.

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„Die Eltern haben zuletzt auch mit E-Mails an uns ihrem Unmut Luft verschafft. Sie wollten eine Entscheidung“, berichtete Rolefs. Klar ist, dass die Stadt nicht vorpreschen kann, sondern stets auf ein Zeichen aus Düsseldorf warten muss, um nicht in Verlegenheit zu kommen, am Ende die kompletten Beiträge erstatten zu müssen. „Rund zwölf Prozent machen die Elternbeiträge in der Gesamtfinanzierung aus. Den Rest teilen sich Stadt und Land“, erklärte der Jugendamtsleiter.

Für die Aussetzung der Elternbeiträge im Mai und Juni müsse man nun eine Dringlichkeitsentscheidung des Rates einholen, so Maik Rolefs weiter. Auf die Frage, ob es auch noch eine rückwirkende Erstattung der Beiträge der Monate Februar, März und April gäbe, antwortete er: „Vom Land NRW sicher nicht.“  

Ursprüngliche Meldung

Werne. Die Corona-Pandemie fordert besonders den Eltern eine Menge ab. Sie sollen ins Homeoffice, nebenbei beim Home-Schooling eine lehrbegleitende Rolle einnehmen oder – wenn möglich – ihre Kinder nicht in die Kita oder in die Offenen Ganztagsschulen (OGS) bringen.

Nachdem die Beiträge für Kita und OGS im Januar zu jeweils 50 Prozent von Stadt und Land NRW übernommen wurden, warten die Eltern bis heute auf eine Entscheidung von der Landesregierung. „Wir haben noch keine Informationen aus Düsseldorf. Die Stadt würde wieder die Hälfte übernehmen“, betont Wernes zuständiger Dezernent Alexander Ruhe, verweist aber auch auf die derzeitige Unsicherheit.

Eltern und Kommunen bräuchten Klarheit und erwarten, dass sich das Land wie bisher beteiligt, fordern der Städtetag und Landkreistag NRW in einer gemeinsamen Erklärung eine Entscheidung des Landes zur Finanzierung der Elternbeiträge.

„Es kann nicht sein, dass das Land seit Wochen eine Entscheidung vor sich herschiebt, ob und wie es die Elternbeiträge für Kitas und die Offene Ganztagsschule für den Monat Februar erstattet. Die Landesregierung hatte die Eltern ausdrücklich dazu aufgefordert, die Kinder auch im Februar ganz überwiegend zu Hause zu betreuen. Die große Mehrheit der Familien ist diesem Appell gefolgt. Die Eltern erwarten daher, dass die Kommunen auf die Gebühren für Kita und Offene Ganztagsschule für Februar verzichten. Der Druck vor Ort ist enorm. Diese Erwartung können die Kommunen aber nicht ohne Unterstützung des Landes erfüllen. Die Eltern würden es dann aber nicht verstehen, wenn sie in finanzschwachen Kommunen zahlen müssten, während Eltern in anderen Kommunen von der Beitragszahlung befreit werden“, heißt es weiter. Wenn das Land nun von der bewährten Praxis abweiche, die Hälfte der finanziellen Ausfälle zu übernehmen, werde das Vertrauen kosten.

Auch für Eltern in Werne wird das Warten auf die Kostenerstattung zur Geduldsprobe. „Wir wurden von der Schule darauf hingewiesen, unbedingt zu prüfen, ob die Betreuung nicht auch anderweitig möglich ist. Unsere Kids gehen seit Monaten nicht in die OGS, und das ist durchaus von den Verantwortlichen so gewollt“, schreibt ein zweifacher Familienvater an WERNEplus. Drei Mal musste der volle Beitrag entrichtet werden. „Das ist eine Menge Kohle ohne jede Gegenleistung und betrifft viele Familien in Werne“, so der Vater weiter.

Auf Anfrage von WERNEplus in Düsseldorf heißt es aus dem NRW-Familienministerium kurz und knapp: „Wir werden in der Landesregierung prüfen, wie stark die pandemiebedingten Einschränkungen der Betreuungszeiten gewesen sind und ob wir angesichts der Belastung des Haushalts für die Stabilisierung des Systems rückwirkend erstatten können.“

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