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Dortmund/Lünen. Der 13. Februar 2025 ist der Tag, über den ein 29-jähriger Mercedes-Fahrer aus Lünen mindestens vier Monate nachdenken kann. Denn so lange dauert das Fahrverbot, für das er die Verantwortung trägt. Aus zwei Gründen.

Grund Nummer 1: Seinen AMG steuerte der Fahrer am Donnerstag (13.02.2025) um 11.50 Uhr über die Bundesstraße 236 in Richtung Lünen. Erlaubt sind 50 km/h. Hinter dem Mercedes: Ein mit Videomesstechnik ausgestattetes Zivilfahrzeug des Polizeipräsidiums Dortmund – der Lüner beschleunigte den Mercedes auf 154 km/h, was der Videobeweis eindeutig dokumentiert. Das Team der Polizei hielt den Fahrer an und stellte seine Personalien fest.

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Nach Abzug der Toleranz ist eine Überschreitung von 96 km/h nachweisbar. Bei dieser Höhe kann ein Vorsatz unterstellt werden. In der Konsequenz verdoppelt sich der Bußgeldbetrag auf 1.400 Euro. Dazu kommt ein drei Monate dauerndes Fahrverbot.

Grund Nummer 2: Nach der Kontrolle durch die Polizei fuhr der 29-Jährige von der B 236 auf die B 54 weiter in Richtung Lünen. Das Provida-Team des Verkehrsdienstes der Polizei folgte dem Fahrer und schaltete erneut die Kamera ein. Die Messtechnik dokumentierte, dass der Mann mit dem Mercedes diesesmal 60 km/h schneller als erlaubt (50 km/h) fuhr.

Auch in diesem zweiten Fall ist von einem Vorsatz auszugehen – fällig sind 1.000 Euro. Das Fahrverbot wird einen Monat dauern.

Insgesamt also 2.400 Euro Bußgeld und vier Monate Fahrverbot. Die Polizei rät von einem derartig riskanten Fahrtstil ab. Denn ein Verkehrsunfall bei so hohem Tempo kann schwerwiegende Folgen verursachen und einen Menschen töten.

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