Werne/Capelle/Ascheberg. Ein freilaufender Hund hat am Samstagmittag (7. Februar) einen größeren Polizeieinsatz sowie Einschränkungen im Bahnverkehr zwischen Capelle und Ascheberg ausgelöst. Der Halter der Fellnase kommt laut Pressesprecher der Polizei Coesfeld aus Werne.
Wie die Polizei Coesfeld auf Anfrage mitteilt, lief das Tier zeitweise direkt im Gleisbereich, sodass ein herannahender ICE seine Geschwindigkeit reduzieren musste.
Gegen 11.41 Uhr wurde der Polizei ein frei laufender Pudel-Mix im Bereich des Bahnhofs Capelle gemeldet. Die Beamten informierten daraufhin auch die Bundespolizei.
Beim Eintreffen der Einsatzkräfte hatte sich der Hund jedoch bereits vom Bahnhof entfernt und lief entlang der Bahnstrecke in Richtung Ascheberg weiter.
Rund zwei Kilometer hinter Capelle wurde es dramatisch: Der Hund befand sich nun unmittelbar neben beziehungsweise im Gleis. Der zuständige Fahrdienstleiter wurde über den genauen Standort informiert und leitete umgehend weitere Maßnahmen ein. Unter anderem wurde ein nachfolgender ICE, der planmäßig die Regionalbahn RB50 überholen sollte, gewarnt.
Um 12.35 Uhr ging schließlich die Meldung ein, dass der ICE-Fahrer den Hund gesichtet habe. Dank der frühzeitigen Abstimmung konnte der Zug seine Geschwindigkeit deutlich reduzieren und dem Tier folgen, ohne es zu gefährden. Der ICE blieb dabei langsam genug, um den Hund kontrolliert in Richtung Ascheberg zu treiben.
Parallel trafen Polizeikräfte am Bahnhof Ascheberg ein. Der Hund war zu diesem Zeitpunkt sichtbar erschöpft und konnte schließlich von einem Lokführer mit Unterstützung eines Fahrgastes eingefangen werden. Die Beamten nahmen das Tier anschließend in Obhut.
Zwischenzeitlich meldete sich auch der Hundehalter aus Werne bei der Polizei. Wie der Hund in den Gleisbereich gelangen konnte, ist bislang unklar.
Nach Abschluss der Rettungsaktion setzte die Regionalbahn ihre Fahrt mit etwa einer halben Stunde Verspätung fort. Verletzt wurde niemand – auch der Hund blieb unversehrt.
Die Polizei Coesfeld lobt das umsichtige Handeln aller Beteiligten, durch das eine Gefährdung von Mensch und Tier verhindert werden konnte.






















