Mit Gullydeckel zwei Schaufenster beschädigt: Mittäterin aus Werne

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Werne/Lünen. In der Nacht vom 29. auf den 30. März 2026 beschädigten zwei zunächst unbekannte Personen die Schaufensterscheibe eines Goldhändlers in der Bäckerstraße in Lünen mit einem Gullydeckel.

Kurz darauf wurde die Fensterscheibe eines weiteren Geschäfts an der Münsterstraße auf die gleiche Weise eingeworfen. Im Rahmen der sofort eingeleiteten Fahndung konnten die Beamten wenig später eine Frau und einen Mann vorläufig festnehmen.

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Am Sonntag, 29. März, wurden die Beamten gegen 23.45 Uhr zu einem Geschäft eines Goldhändlers an der Bäckerstraße gerufen. Bei Eintreffen war das Sicherheitsglas der Schaufensterscheibe gesprungen. Unter dem geborstenen Fenster lag ein Gullydeckel auf dem Boden. Es wurde nichts entwendet. Zeugen hatten beobachtet, wie zwei Personen vom Tatort flüchteten.

Nur wenig später, am Montag, 30. März, gegen 0.45 Uhr, wurden die Beamten erneut alarmiert. Dieses Mal ging es zu einem Geschäft an der Münsterstraße. Wieder wurde eine Fensterscheibe mit einem Gullydeckel zerstört. Es ergaben sich Hinweise auf zwei Personen, die in Richtung des Lüner Hauptbahnhofs geflüchtet waren.

Kurz darauf trafen die Beamten am Hauptbahnhof auf einen Mann und eine Frau, auf die die Personenbeschreibung zutraf. Bei einer ersten Befragung machten beide unschlüssige Angaben. Da ihre Identität vor Ort nicht zweifelsfrei festgestellt werden konnte, wurden sie zur Polizeiwache gebracht. Die anschließende Überprüfung ergab, dass es sich bei den Tatverdächtigen um einen 24-Jährigen aus Hamm und eine 37-Jährige aus Werne handelte.

Außerdem fanden die Beamten bei der Durchsuchung des Mannes eine gestohlene Bankkarte und stellten sie sicher. Die Frau führte Betäubungsmittel mit sich. Auch diese wurden sichergestellt.

Da die besonderen Gründe für eine Untersuchungshaft nicht vorlagen, wurden beide nach Abschluss aller Maßnahmen von der Polizeiwache entlassen. Gegen die beiden Tatverdächtigen fertigten die Beamten mehrere Strafanzeigen. Unter anderem wegen versuchten besonders schweren Diebstahls, Sachbeschädigung und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Die Ermittlungen zum genauen Tathergang, zur Tatbeteiligung und zur Herkunft der Bankkarte dauern an.

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