Samstag, Januar 24, 2026

Bundeskartellamt genehmigt Fusion von Krankenhäusern

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Werne/Bonn. Das Bundeskartellamt hat keine Einwände gegen die Gründung einer neuen Krankenhaus-Dachgesellschaft durch die Träger der Kath. St.-Johannes-Gesellschaft Dortmund gGmbH, Dortmund, der Katholischen St. Lukas Gesellschaft mbH, Dortmund, der Marienkrankenhaus Schwerte gem. GmbH, Schwerte, und der Katholischen Klinikum Lünen/Werne GmbH, Lünen. Das Vorhaben wurde in der ersten Prüfungsphase freigegeben.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, erklärte: „Der Zusammenschluss betrifft den mit Abstand größten Krankenhausverbund in der Region Dortmund/östliches Ruhrgebiet. Dennoch bestehen keine durchgreifenden Bedenken gegen den Zusammenschluss, weil für die betroffenen Patienten hinreichende Ausweichmöglichkeiten sichergestellt sind. Besonders in Richtung Dortmund gibt es mehrere alternative Krankenhausstandorte, die dazu beitragen, dass genügend Trägervielfalt erhalten bleibt.“

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Die beteiligten Krankenhausträger betreiben mehrere Kliniken in Dortmund sowie in weiteren Städten im östlichen Ruhrgebiet. Darunter befinden sich sowohl größere Häuser wie das St. Johannes Hospital Dortmund, das St. Marienhospital Hamm und das St. Marien-Hospital Lünen als auch kleinere Standorte wie das St. Elisabeth Krankenhaus Dortmund und das St. Christophorus-Krankenhaus Werne. Die Analyse der Patientenströme ergab insbesondere, dass in Richtung Dortmund mehrere Krankenhausstandorte des Klinikums Dortmund und des Klinikums Westfalen Ausweichalternativen bieten, so dass eine hinreichende Auswahl unterschiedlicher Träger erhalten bleibt.

Hintergrund – Fusionskontrolle bei Krankenhäusern

Krankenhäuser sind unabhängig von ihrer Trägerschaft unternehmerisch tätig und stehen untereinander im Wettbewerb. Aufgrund der engen gesetzlichen Vorgaben existiert in diesem Bereich kaum Preiswettbewerb. Ziel der Fusionskontrolle ist es darum in erster Linie, den Wettbewerb um die Qualität der Versorgung der Patienten zu erhalten. Entscheidend dabei ist, dass den Patienten vor Ort hinreichende Auswahlalternativen zur Verfügung stehen.

In den vergangenen Jahren mussten trotz des fortschreitenden Konzentrationsprozesses im Krankenhausbereich nur sehr wenige Vorhaben vom Bundeskartellamt untersagt werden. Zwischen 2003 und Mai 2020 wurden von insgesamt 331 geprüften Transaktionen lediglich sieben untersagt. Acht Projekte wurden nach kritischer Bewertung im Rahmen einer informellen Voranfrage letztlich nicht angemeldet.

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