Freitag, Januar 24, 2025

Corona: In der Fußgängerzone in Werne gilt Maskenpflicht

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Kreis Unna. Seit dem Wochenende gelten neue Corona-Regeln in NRW. Der Kreis Unna hat seine Allgemeinverfügung entsprechend angepasst und um die Regelungen „abgespeckt“, die das Land in der neuen Corona-Schutzverordnung getroffen hat. Außerdem wurde in Absprache mit den jeweiligen Städten eine Maskenpflicht in einigen sehr belebten Bereichen von Werne, Lünen, Schwerte und Fröndenberg zu bestimmten Zeiten angeordnet. Das teilte die Pressestelle des Kreises Unna am Montagnachmittag mit.

Wo die Allgemeinverfügung allerdings strengere Regelungen trifft als die neue Verordnung, gelten die strengeren Regelungen des Kreises (z.B. kein Spiel- und Wettbewerbsbetrieb im Fußball, Masken-Empfehlung an Schulen, Empfehlung an Kitas, die Kinder nur in festen Gruppen zu betreuen).

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Eine Maskenpflicht gilt in Werne ab Dienstag, 20. Oktober, täglich von 8 bis 18 Uhr in der Fußgängerzone: Steinstraße | Markt | Magdalenenstraße | Roggenmarkt | Kirchhof | Bonenstraße | Borg | Am Steinhaus | Konrad-Adenauer-Platz | Konrad-Adenauer-Straße, Straße „Am Griesetorn“, Straße „Domhof.

Außerdem empfiehlt der Kreis Unna in seiner angepassten Allgemeinverfügung, Feiern im privaten Raum auf zehn Menschen zu beschränken.

Fünf neue Fälle hat das Gesundheitsamt seit vergangenen Freitag für Werne registriert. Eine Person gilt als gesund.

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