Werne. Wie geht es weiter mit der Entwicklung des nördlich der Nordlippestraße geplanten Gewerbe- und Industriegebietes? Am Mittwoch, 29. September, (17.30 Uhr, Kolpinghaus) hat der Rat der Stadt Werne das Wort und berät über das „Bürgerbegehren Nein! zum Industriegebiet Nordlippestraße Nord“.
Zunächst geht es im Beschluss um die Feststellung der Gültigkeit der abgegebenen Unterschriften, die die Bürgerinitiative Industriegebiet Nein (BIN) fristgerecht bis zum Stichtag 31. Juli eingereicht hatte.
Laut Beschlussvorlage der Verwaltung sind von den abgegebenen 5.806 Unterschriften 5.486 „zweifelsfrei gültig“. 315 der Namenszüge hingegen sind „zweifelsfrei ungültig“ und „fünf Unterschriften mit Zweifeln behaftet“. Letztere gelten ebenfalls als ungültig, sodass das Bürgerbegehren 5.486 gültige und 320 ungültige Unterschriften aufweist.
Auf dieser Grundlage stellt der Rat demnach gemäß Paragraph 26 Absatz 6 Satz 1 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) fest, dass das am 13. April 2021 eingereichte Bürgerbegehren „Nein! zum Industriegebiet Nordlippestraße Nord“ zulässig ist.
Im Folgenden entscheiden die Ratsfraktionen über das weitere Vorgehen im Verfahren. Es gibt zwei Beschlussmöglichkeiten:
– Entspricht der Rat dem Bürgerbegehren gemäß Paragraph 26 Absatz Gemeindeordnung NRW, werden die Beschlüsse zur Einleitung des Bauleitplanverfahrens zum Kooperationsstandort aufgehoben.
– Entspricht der Rat dem Bürgerbegehren nicht, muss gemäß Gemeindeordnung innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid durchgeführt werden. Laut Paragraph 9 der Satzung der Stadt Werne über die Durchführung von Bürgerentscheiden legt der Rat schließlich den Tag des Bürgerentscheids, welcher ein Sonntag sein muss, fest. Dafür vorgesehen ist ein Sonntag im Dezember.