Kommunale Wärmeplanung – Infos zum Status quo im Ausschuss

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Werne. Klimaneutralität will Deutschland bis zum Jahr 2045 erreichen. Mit einem Anteil von 60 Prozent des Energieverbrauchs ist die Wärmeversorgung im Land für den Großteil des Treibhausgasausstoßes verantwortlich.

„Gerade im Wohnungsbestand stammt die Wärmeenergie noch zu über 85 Prozent aus fossilen Energiequellen. Die Wärmewende ist damit der größte Hebel innerhalb der Energiewende – und das entscheidende Instrument für das Anstoßen der Wärmewende ist die Kommunale Wärmeplanung“, heißt es in der Vorlage des Ausschusses für Umwelt, Mobilität und Klimaschutz, der am Dienstag, 20. Mai 2025, (17.30 Uhr, großer Sitzungssaal, EG Stadthaus) tagt.

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Mit der Kommunalen Wärmeplanung beschreibt die Kommune den Weg, wie der künftige Wärmebedarf entlang der gesetzlich gesteckten Zielen gedeckt werden könne. Dabei liegt die Herausforderung in der Verringerung des Wärmebedarfs und der Dekarbonisierung sowie in der Effizienzerhöhung der Wärmeerzeugung. Die Kommunale Wärmeplanung genießt oberste Priorität und bezieht sich auf alle Wärmequelle und Wärmebedarfe (privat, gewerblich, kommunal).

Ausschreibung für externen Dienstleister läuft

In der Sitzungdes Fachausschusses wird Klimaschutzmanagerin Louisa Rose die Mitglieder über den Sachstand informieren. Zurzeit werde eine öffentliche Ausschreibung für die Kommunale Wärmeplanung erstellt. Ziel sei es, den Wärmeplan enger Zusammenarbeit der Stadtverwaltung mit einem qualifizierten externen Dienstleister zu erarbeiten. Projektleitung und die Entscheidungshoheit liegen bei der Verwaltung.

Mit dem Leistungsverzeichnis der kommunalen Wärmeplanung folgt man den Vorgaben des „Musterleistungsverzeichnisses zur Ausschreibung einer Kommunalen Wärmeplanung in Nordrhein-Westfalen“ des Kompetenzzentrums Kommunale Wärmewende (KWW). So werde sichergestellt, dass die kommunale Wärmeplanung am Ende den gesetzlichen Grundlagen (WPG und LWPG) entspreche und eine Vergleichbarkeit mit anderen NRW-Kommunen bestehe.

Weil die Kommunale Wärmeplanung laut Gesetz verpflichtend ist, bekommen die Gemeinden einen Belastungsausgleich. „Für die Erstaufstellung des kommunalen Wärmeplans erhält jede Gemeinde 165.000 Euro zuzüglich 1,36 Euro pro Einwohner/in. (Stand: 31. Dezember 2023, Statistisches Landesamt NRW). Werne erhalte bei einer Einwohnerzahl von 30.770 somit 206.847 Euro für die Aufstellung des Wärmeplans.

Für die Ausschreibung, die voraussichtlich im Juni ende, diene dieser Betrag somit als Deckelungsbetrag, heißt es weiter. Angebote von Dienstleistern, die darüber liegen, werden in der Auswahl nicht berücksichtigt. Der Stadt Werne werden die Gelder durch die Bezirksregierung Arnsberg in fünf gleichgroßen Tranchen zwischen 2025 bis 2028 zugestellt.

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