„Klares Signal“: Wernes Kämmerer verhängt Haushaltssperre

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Werne. Die Stadt Werne reagiert auf die angespannte Entwicklung ihrer Finanzlage und verhängt mit sofortiger Wirkung eine Haushaltssperre für das laufende Haushaltsjahr 2026. Gleichzeitig gelten entsprechende Bewirtschaftungsbeschränkungen für den Kommunalbetrieb Werne und den Bäderbetrieb der Stadt Werne. Darüber informiert die Stadtkämmerei in einer Pressemitteilung.

Hintergrund sind gegenüber der Haushaltsplanung eingetretene beziehungsweise absehbare Verschlechterungen der finanziellen Situation. Das bereits mit einem Defizit von rund 12,7 Millionen Euro geplante Jahresergebnis 2026 droht sich insbesondere aufgrund von Gewerbesteuermindererträgen von aktuell rund 3,6 Millionen Euro, die nach aktuellem Sonderreporting nicht durch andere Entwicklungen kompensiert werden können, nochmals erheblich zu verschlechtern.

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Gleichzeitig zeichnen sich bereits jetzt zusätzliche Belastungen für das Haushaltsjahr 2027 ab. Insbesondere hat der Kreis Unna für seinen Kreishaushalt einen zusätzlichen Finanzbedarf angekündigt, der für die Stadt Werne gegenüber der bisherigen Finanzplanung zu einer Mehrbelastung bei der Kreisumlage von rund 1,9 Millionen Euro führen würde.

Restriktive Haushaltsbewirtschaftung soll weitere Verschlechterung der Finanzlage begrenzen

Mit der Haushaltssperre soll einer weiteren Belastung des Jahresergebnisses 2026 entgegen gewirkt, die Liquidität geschont und insbesondere vermieden werden, dass im verbleibenden Haushaltsjahr zusätzliche strukturelle Belastungen für 2027 und die Folgejahre entstehen, heißt es in der Presseinformation weiter.

„Die Haushaltssperre ist angesichts der aktuellen Entwicklung ein notwendiger Schritt. Wir müssen jetzt bei allen noch beeinflussbaren Ausgaben sehr genau prüfen, was tatsächlich noch in diesem Jahr erforderlich ist und was verschoben oder vermieden werden kann“, erklärt Stadtkämmerer Marco Schulze-Beckinghausen. „Dabei geht es nicht darum, die Verwaltung handlungsunfähig zu machen. Gesetzliche Verpflichtungen, die Funktionsfähigkeit der Stadt und notwendige Maßnahmen zur Sicherheit werden selbstverständlich weiterhin gewährleistet.“

„Wir müssen jetzt konsequent gegensteuern“, erklärt Bürgermeister Lars Hübchen. Und weiter: „Die finanzielle Lage erfordert, dass wir bei unseren Ausgaben einen deutlich strengeren Maßstab anlegen. Zusätzliche Belastungen müssen wir vermeiden und alles auf den Prüfstand stellen, was nicht zwingend erforderlich ist. Die Haushaltssperre ist dafür ein klares Signal.“

Neue Ausgaben werden auf ihre Notwendigkeit geprüft

Die Haushaltssperre betrifft grundsätzlich alle noch nicht rechtlich gebundenen Aufwendungen, Auszahlungen und finanziellen Verpflichtungen. Neue Verpflichtungen dürfen insbesondere dann weiterhin eingegangen werden, wenn sie gesetzlich oder vertraglich zwingend erforderlich, für die Funktionsfähigkeit oder Sicherheit unabweisbar sind oder durch ihre Verschiebung ein höherer wirtschaftlicher Schaden entstehen würde. Auch weitgehend durch Fördermittel oder andere Drittmittel finanzierte Maßnahmen können weiterhin umgesetzt werden, sofern dadurch keine wesentlichen ungedeckten Folgekosten entstehen.

Besonders kritisch geprüft werden unter anderem nicht zwingend erforderliche Beschaffungen, externe Beratungs- und Dienstleistungen, Veranstaltungen, Dienstreisen und Fortbildungen sowie neue oder erweiterte Verträge. Auch Maßnahmen, die 2026 zunächst nur geringe Kosten verursachen, aber in den kommenden Jahren zu dauerhaften zusätzlichen Belastungen führen, stehen besonders im Fokus.

Investitionen und Stellenbesetzungen ebenfalls auf dem Prüfstand

Auch noch nicht begonnene Investitionen werden erneut auf ihre Notwendigkeit und zeitliche Unabweisbarkeit geprüft. Dabei werden insbesondere Fördermittel, der städtische Eigenanteil, mögliche Folgekosten und die wirtschaftlichen Auswirkungen einer Verschiebung berücksichtigt. Bereits begonnene Maßnahmen sollen grundsätzlich fortgeführt werden, wenn eine Unterbrechung wirtschaftlich nicht sinnvoll wäre.

Freie oder frei werdende Stellen werden ebenfalls nicht automatisch wiederbesetzt. Vor einer externen Wiederbesetzung ist unter anderem zu prüfen, ob Aufgaben reduziert oder anders organisiert, Stellenanteile verringert oder Stellen zunächst intern besetzt werden können.

Kommunalbetrieb und Bäderbetrieb einbezogen

Die Konsolidierungsbemühungen beschränken sich nicht auf den Kernhaushalt der Stadt. Auch der Kommunalbetrieb Werne und der Bäderbetrieb werden in die restriktive Bewirtschaftung einbezogen.

Beim Kommunalbetrieb sollen insbesondere beeinflussbare Aufwendungen für Unterhaltung, Bewirtschaftung, Pflege und Fremdleistungen überprüft werden.

Auch beim Bäderbetrieb werden die beeinflussbaren Betriebsaufwendungen und Ertragspotenziale überprüft. Zusätzliche Maßnahmen, die dauerhaft zu einem höheren Zuschuss- oder Verlustausgleichsbedarf durch die Stadt führen, sollen grundsätzlich nicht neu begründet werden.

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