Samstag, Juli 27, 2024

Neue Corona-Regeln beim FLVW: 3G erst ab 2.501 Zuschauer

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Werne. Unabhängig von der Inzidenz ist sowohl für Sportler/innen und Zuschauende bei Freiluft-Veranstaltungen bis zu 2.500 Personen kein 3G-Nachweis erforderlich. Auch die Kontaktnachverfolgung ist nicht mehr vorgeschrieben. Diese vom Land NRW festgelegte neue Regelung im Rahmen der Cororonaschutzverordnung (CoronaSchVO) gilt seit Freitag, 20. August, bis einschließlich zum 17. September 2021. Darauf reagierte auch der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW).

„Ich bin wirklich zuversichtlich, dass die Saison 2021/2022 mit einer sportlichen Wertung abgeschlossen werden kann. Die Bedingungen haben sich einfach geändert“, sagt Manfred Schnieders, Vizepräsident Amateurfußball im Fußball- und Leichtahletik-Verband Westfalen (FLVW). 

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Die neuen Bestimmungen unterscheiden nur noch zwischen Sport in Innenräumen und Sport im Außenbereich. Erst ab 2.501 Personen wird der Zugang auf Geimpfte, Genesene und Getestete beschränkt. Auch in geschlossenen Räumen greift die 3G-Regel. Bei der Nutzung von Duschen und Umkleiden muss sichergestellt sein, dass die Räume ausreichend gelüftet und entsprechend desinfiziert werden. Weil schulpflichtige Kinder und Jugendliche wöchentlich mehrfach in der Schule getestet werden, genügt bei ihnen die Vorlage des Schülerausweises als 3G-Nachweis. 

Für die Kontrolle, ob Corona-Regeln eingehalten werden, ist die Kommune zuständig. Für die Einhaltung der Regeln ist der verantwortlich, der das Hausrecht hat. 

Mit großer Erleichterung reagieren die Verantwortlichen des Werner SC auf die neue Verordnung. „Das vereinfacht die Durchführung von Sportveranstaltungen enorm“, freut sich WSC-Jugendfußball-Chef Ralf Cramer. Vor allem mit Blick auf das Heimspiel des Werner SC zum Saisonstart am 29. August entspannt sich die Lage. „Einlasskontrolle und Kontaktnachverfolgung entfallen, das entlastet uns bei der Organisation.“  

Die neue Coronaschutzverordnung gilt zunächst bis zum 17. September. Insofern ist nicht abzusehen, ob und wie im Herbst entsprechende Verschärfungen in der CoronaSchVO folgen.

„Sicher ist: Geimpfte Spielerinnen und Spieler tragen wesentlich zu einer Normalisierung des Alltags und damit auch des Spielbetriebs bei“, appelliert FLVW-Präsident Gundolf Walaschewski an die Verbandsmitglieder. „Wir haben es selbst in der Hand, ob eine Saison im Fußball zu Ende gespielt werden kann oder nicht. Jede geimpfte Person trägt zur Eindämmung des Virus bei und ermöglicht uns allen die Rückkehr in den Fußball, wie wir ihn kennen und lieben. Und zwar mit Jubel und Emotionen, Kampfgeist und Schweiß, Zuschauern auf den Tribünen und in der Kreisliga an der Bratwurstbude.“  

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