Wie viele Stellplätze braucht die Stadt? Rat entscheidet

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Werne. Wie viele Stellplätze für Kraftfahrzeuge, für Fahrräder und Lastenfahrräder sollen im Stadtgebiet vorgehalten werden, wie muss deren Größe und Beschaffenheit sein und wie hoch soll beispielsweise die Ablöse für Stellplätze, wenn bei Bauvorhaben deren vorgeschriebene Anzahl nicht umgesetzt werden kann?

All dies und mehr ist in der neu gefassten Stellplatzsatzung geregelt, deren Beschluss der Rat der Stadt Werne am Mittwoch, 6. Dezember 2023, auf der Tagesordnung hat (17.30 Uhr, Kolpingsaal, Alte Münsterstraße 12).

Auch geeignete Mobilitätsmaßnahmen wie Carsharing und Jobticket, die das Parkaufkommen um bis zu 25 Prozent reduzieren sollen, fanden unter Paragraf 4 Eingang in die Satzung. Die Wirkung der Maßnahmen müsse nachweisbar den Stellplatzbedarf verringern.

In Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Wirtschaftsförderung wurde das Thema vorberaten und unter dem Vorbehalt, eben jenen Paragrafen 4 zu streichen, dem Rat mehrheitlich mit 15:4 Stimmen zur Entscheidung empfohlen.

Ausschuss streicht Vorgabe für alternative Mobilitätsangebote

Die Stadtplanung um Dezernent Ralf Bülte hatte den Paragrafen mit dem Ziel eingebaut, den motorisierten Verkehr im Stadtgebiet um alternative Mobilitätsangebote zu ergänzen. Nachzuweisen sei, so die Voraussetzung, dass der Stellplatzbedarf durch diese Maßnahmen nachhaltig verringert werde. Außerdem: „Bis zu 25 Prozent der Stellplätze, maximal jedoch 25 Stellplätze, können durch die Schaffung von zusätzlichen Fahrradabstellplätzen ersetzt werden. Dabei sind für einen Stellplatz vier Fahrradabstellplätze herzustellen“, heißt es in der Satzung.

Im Ausschuss äußerte Jan Oestermann (SPD) allerdings Zweifelt: „Die Autos sind ja nicht weg“, stellte er fest und beantragte für seine Fraktion, den Paragrafen zu streichen. Bei der Mehrheit der Runde stieß er damit auf Zustimmung. „Wir folgen der Änderung“, signalisierte Markus Rusche für die CDU Zustimmung zur Satzung ohne Paragraf 4.

Welche Regelungen gelten, wenn für Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder eine Ablöse entrichtet werden soll, ist in der Satzung (Paragraf 5) festgelegt. Hier werden im Vergleich zur bisherigen Satzung unter anderem neue Richtwerte für die Höhe des Ablösebetrages aufgerufen, der sich aus den Kosten der Herstellung und des Grunderwerbs ergibt.

Die Kosten staffeln sich nach Lage des Stellplatzes im Stadtgebiet: 10.000 Euro Gebietszone 1 (Innenstadt); 8.500 Euro in der Gebietszone 2 (erweiterte Innenstadt); 7.500 Euro Gebietszone 3 (Stockum und Horst); 8.000 Euro Gebietszone 4 (restliches Stadtgebiet).

Die Höhe des Ablösebetrag für notwendige Fahrradabstellplätze bei der Errichtung einer baulichen Anlage wird auf 500 Euro in der Gebietszone 1 (Innenstadt) und 400 Euro in den Gebietszonen 2, 3 und 4 festgelegt. Bei der Änderung oder Nutzungsänderung einer bestehenden baulichen Anlage liegt der Ablösebetrag 1.000 Euro für notwendige Stellplätze und 200 Euro für notwendige Fahrradabstellplätze.

Die Stellplatzsatzung ist unter https://buergerinfo.werne.de/sessionnet/buergerinfo/si0057.asp?__ksinr=3280 einsehbar.

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