Nordkirchen: Ferienbetreuung kann stattfinden

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Nordkirchen. Das Nordkirchener Sommerferienprogramm ist von hoher Flexibilität, Spontanität und vielen Freiheiten für die Kinder geprägt und daher sehr beliebt. Wie so vieles wurden auch die Pläne des Jugend- und Kulturhauses (JuNo) und der Gemeinde Nordkirchen für das Ferienprogramm 2020 von der Corona-Pandemie eingeholt. Die Angebote können in diesem Jahr aufgrund der aktuellen Präventionsmaßnahmen und Hygienevorschriften nicht in der geplanten und aus den vergangenen Jahren gewohnten Form stattfinden.

Das JuNo und die Gemeinde Nordkirchen sind jedoch froh, Kindern im Alter von sechs bis zwölf Jahren in der Zeit vom 29. Juni bis 7. August 2020 trotzdem ein abwechslungsreiches Programm anbieten zu können.

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Die Angebote werden wie gewohnt an der Johann-Conrad-Schlaun-Schule stattfinden, die Details werden zurzeit noch erarbeitet. Das an die Vorschriften angepasste Programm sowie die Anmeldebögen werden bis spätestens Mitte Juni fertiggestellt und auf der Homepage der Gemeinde Nordkirchen veröffentlicht. Eine Verteilung über die Schulen ist in diesem Jahr nicht vorgesehen.

Einige deutliche Einschränkungen gegenüber den Vorjahren sind bereits bekannt:

  • Es wird für jeweils eine Woche feste Workshops mit maximal zehn Kindern und zwei Betreuern geben. Ein Wechsel in eine andere Gruppe wird innerhalb der Woche nicht möglich sein.
  • Es werden voraussichtlich vier verschiedene Workshops angeboten, sodass pro Woche 40 Kinder teilnehmen können.
  • Um möglichst vielen Kindern eine Teilnahme zu ermöglichen, wird die Teilnahme zunächst auf zwei Wochen beschränkt. Sollte es freie Kapazitäten geben, kann die Betreuungsdauer gegebenenfalls ausgeweitet werden.

Aufgrund der eingeschränkten Teilnehmerzahl im Sommerferienprogramm hat sich die Jugendhilfe Werne bereit erklärt, ausnahmsweise zusätzlich in der ersten Ferienhälfte 2020 eine Betreuung in der OGS an der Mauritiusschule und in den ÜMI’s des Grundschulverbundes in Südkirchen und Capelle anzubieten. Weitere Details erfahren die Eltern der dort jeweils gemeldeten Kinder in Kürze über die OGS bzw. die ÜMI.

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