Werne. Das Wahlamt gibt den Eingang der Stimmzettel bekannt, sodass das Briefwahlbüro im kleinen Sitzungsraum neben dem Bürgerbüro im Erdgeschoss des Stadthauses ab Freitag, 7. Februar, bis zum 20. Februar 2025 an folgenden Tagen geöffnet ist:
Montags bis mittwochs von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 17.30 Uhr, freitags von 8 bis 16 Uhr sowie samstags von 8 bis 14 Uhr.
Im Falle einer vorzeitigen Anlieferung der Stimmzettel wird die tagesaktuelle Öffnungszeit des Briefwahlbüros auf der Homepage der Stadt Werne bekanntgegeben.
Am Freitag (21.02.2025) haben die Wählerinnen und Wähler von 8 bis 15 Uhr letztmalig die Möglichkeit, persönlich einen Wahlschein und die Briefwahlunterlagen zu beantragen. Die Verwaltung bittet darum, einen amtlichen Lichtbildausweises (Personalausweis oder Reisepass) vorzulegen.
Der Wahlschein-Online-Antrag über die städtische Homepage (www.werne.de) endet am Dienstag, 18. Februar 2025, um 13 Uhr, da die Wahlunterlagen noch versendet werden müssen. Gleiches gilt auch bei E-Mail-Beantragungen und schriftlichen Anträgen, die in den Hausbriefkasten des Stadthauses eingeworfen werden.
Es wurden bisher 5.676 Wahlscheine ausgestellt, die umgehend nach Eingang der Stimmzettel auf dem Postweg an die antragstellenden Wahlberechtigten übersandt werden.
Der Rücklauf der roten Wahlbriefe an das Stadthaus muss bis Sonntag, 23. Februar 2025, 18 Uhr erfolgen.
In Fällen nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können Wahlscheine am Samstag, 22. Februar, 2025 in der Zeit von 8 bis 13 Uhr beantragt werden.
Bei Fragen ist das Wahlamt der Stadt Werne unter der Rufnummer 02389 – 71 888 oder per E-Mail (wahlamt@werne.de) zu erreichen.
Die Verwaltung gibt bekannt, dass am Wahlsonntag eine Ergebnispräsentation im Erdgeschoss des Stadthauses stattfindet.