Donnerstag, Mai 2, 2024

UWW fordert „Extra-Zeit zum Lernen“ auch für Kinder in Werne

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Werne. Präsenzunterricht, Homeschooling, digitales Lernen: Durch das seit einem Jahr andauernde Hin und Her bei den Corona-Schutzmaßnahmen bleiben viele Schüler auf der Strecke. Um diese Kinder und Jugendlichen sorgt sich die UWW-Fraktion im Werner Stadtrat, die pandemiebedingte Bildungslücken auffangen möchte.

Als wirksames Instrument sieht sie das Förderprogramm „Extra-Zeit zum Lernen“ der NRW-Landesregierung an, das mit außerschulischen Angeboten die Defizite bei der Schulbildung kompensieren soll. Die UWW fordert, dass die Stadt Werne Fördermittel beantragt und Angebote entwickelt. Das Thema soll in der nächsten Sitzung des Schul- und Sportausschusses (1. Juni) beraten werden.

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Der Ausschuss soll nach dem Wunsch der UWW die Verwaltung beauftragen, in Absprache mit den Werner Schulleitungen den Bedarf für pandemiebedingte Lernlücken zu ermitteln und diese unter anderem durch außerschulische Maßnahmen und Ferienprogramme nach den Vorgaben des Förderprogramms zu schließen. Förderanträge sollten zeitnah gestellt werden, schreibt Fraktionschef Rainhard Stalz in seiner Antragsbegründung.

Die Förderrichtlinien für die „Extra-Zeit zum Lernen in NRW“ hat das Schulministerium Anfang März veröffentlicht. Insgesamt werden 36 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um die individuellen Auswirkungen der Pandemie auf die Schülerinnen und Schüler auszugleichen. Schulministerin Yvonne Gebauer spricht von „passgenauen Bildungs- und Betreuungsangeboten“, mit denen Schülerinnen und Schüler in der Pandemie „bestmöglich unterstützt werden“. Die Angebote sollen flexibel gestaltet werden. Das Förderprogramm hat eine Laufzeit bis zum Ende der Sommerferien 2022, um Planungssicherheit und die Möglichkeit für langfristige Konzepte zu geben.

Folgende Angebote sind laut Mitteilung des Schulministeriums möglich:

Gruppenangebote für die individuelle Förderung und Potenzialentwicklung von Schülerinnen und Schülern von allgemeinbildenden Schulen.

Gruppenlernangebote von Schülerinnen und Schülern von berufsbildenden Schulen.

Individuelle Bildungs- und Betreuungsangebote im häuslichen Umfeld als Einzelmaßnahme für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und intensivpädagogischem Förderbedarf.

Laut den Richtlinien sollen die Bildungs- und Betreuungsangebote grundsätzlich in Präsenz durchgeführt werden. Falls das Infektionsgeschehen dies nicht zulässt, könnten auch Distanzlernangebote gefördert werden, sofern die Anbieter geeignete Konzepte vorlegen.

In der Werner Schulverwaltung sind die Förderrichtlinien laut Leiterin Kathrin Kötter bekannt, Anträge wurden aber bisher nicht gestellt.

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