Wann gibt es „Hitzefrei“ an Wernes Schulen?

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Werne. Wenn das Thermometer konstant auf Werte über 30 Grad klettert, ist die Hoffnung bei Schülerinnen und Schülern auf „Hitzefrei!“ groß.

In Nordrhein-Westfalen entscheiden die Schulleitungen, ob der Unterricht verkürzt wird. Das habe das Ministerium für Schule und Weiterbildung in einem Runderlass festgelegt, informiert die Pressestelle der Bezirksregierung Münster in einer Mitteilung und erläutert die bestehenden Regelungen.

Bei welcher Temperatur gibt es Hitzefrei?

Hitzefrei gibt es, wenn der Unterricht durch hohe Temperaturen beeinträchtigt ist. Als Anhaltspunkt gilt die 27 Grad-Marke. Ist die Temperatur im Klassenraum höher als 27 Grad, darf die Schulleitung „Hitzefrei“ geben. Unter einer Raumtemperatur von 25 Grad gibt es allerdings keinen verkürzten Unterricht.

Wer bekommt Hitzefrei?

Grundsätzlich erhalten nur Schülerinnen und Schüler der Grundschulen sowie der Sekundarstufe I (5. bis 10. Klasse) „Hitzefrei“. So oder so sollte den Lehrkräften bewusst sein, dass bei hohen Temperaturen die Schülerschaft nur vermindert leistungsfähig ist. Darauf ist Rücksicht zu nehmen. Gerade in Zeiten von Corona sollte auch das eventuelle Tragen von Masken als Mund- und Nasenschutz in die Überlegungen, ob „Hitzefrei“ gegeben wird, mit einbezogen werden.

Was sollten Eltern tun?

Ein Tipp für die Eltern: „Achten Sie an den Tagen besonders darauf, dass Ihre Kinder ausreichend versorgt sind. Geben Sie ihren Kindern am besten eine Extra-Flasche Wasser mit“, rät die Schulabteilung der Bezirksregierung Münster weiter.

Wie sieht es mit der Betreuung aus?

Die Betreuung der Kinder wird von der Schule gewährleistet. Eltern müssen sich darüber keine Sorgen machen. Denn die Schülerinnen und Schüler der Grundschulen und der Klassen 5 und 6 haben bei „Hitzefrei“ zwar keinen Unterricht, dürfen aber nur nach Absprache mit den Eltern früher nach Hause geschickt werden. „Die Schulleitungen müssen bei ‚Hitzefrei‘ auch den Heimweg der Kinder im Blick haben und örtliche Gegebenheiten berücksichtigen, zum Beispiel, ob ein Ganztagsbetrieb vorliegt oder ob die örtlichen Busse fahren“, heißt es dazu bei der Bezirksregierung Münster.

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