Montag, April 29, 2024

UWW bringt Vorschläge in die Haushaltsdebatte ein

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Werne. Mit Vorschlägen zur Verhinderung einer Grundsteuer-B-Erhöhung sowie mit dem Ruf nach einem Haushaltsbegleitbeschluss meldet sich die Unabhängige Wählergemeinschaft Werne (UWW) in der Haushaltsdebatte zu Wort. Am Mittwoch, 20. März 2024, hat der Rat der Stadt Werne den Beschluss des Haushaltes für 2024 auf der Tagesordnung (17.30 Uhr, Kolpingsaal, Alte Münsterstraße 12). Die Entscheidung steht unter Eindruck eines Haushaltsdefizits von rund 14 Millionen Euro.

Der Fraktionsvorsitzende der UWW, Dr. Thomas Gremme, schreibt: „Die Haushaltslage in vielen Städten des Landes und auch in der Stadt Werne stellen die Verwaltung, die Politik und am Ende auch den Bürger vor große Herausforderungen und auch Entscheidungen. Was unabdingbar mit deutlichen Einsparungen und auch Einschränkungen einhergehen wird.“

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Die aktuelle Haushaltssituation sei in mehreren Konsolidierungssitzungen unter Beteiligung aller Fraktionen besprochen und debattiert worden. Laut Vorschlag der Verwaltung solle mit den Maßnahmen zur „Anpassung der steuerlichen Hebesätze“ und „Nutzung des rechtlich zugestandenen globalen Minderaufwand (zwei Prozent)“ ein verpflichtendes Haushaltssicherungskonzept vermieden und so die Handlungsfähigkeit des Stadtrates gewahrt werden, erläutert Dr. Gremme. Die zwei Prozent entsprächen 2,17 Millionen Euro und wurden mit einem freiwillig auferlegten Spardiktat des Bürgermeisters hinterlegt. Ergebnis daraus:1,32 Millionen Euro.

Erhöhung der Grundsteuer B vermeiden

Variante 1: „Die Verwaltung wird beauftragt, im Vorfeld der Ratssitzung am 20. März 2024 verwaltungsseitig empfohlene Investitionsprojekte für die relevanten Haushaltsjahre zu überprüfen, um zumindest die durch eine Erhöhung der Hebesätze Grundsteuer B zu erwartenden Einnahmen von 1,15 Millionen Euro durch Streichung von Projekten aus dem Investitionshaushalt zu kompensieren. Hierzu ist eine Kalkulation anzufertigen. Eine Anhebung der Hebesätze Grundsteuer B wäre somit nicht notwendig!“

Variante 2: „Die 1,32 Millionen Euro aus dem freiwillig auferlegten Spardiktat des Bürgermeisters werden zur Kompensation der Einnahmen der Steuererhöhung Grundsteuer B benutzt, um die Erhöhung somit zu verhindern. Die „2 Prozent Globaler Minderaufwand“, die nicht zwingend mit einem Sparpotential hinterlegt werden müssen, werden trotzdem rein statistisch erhoben. Eine Anhebung der Hebesätze Grundsteuer B wäre somit nicht notwendig!“

Formulierung eines Haushalts-Begleitbeschlusses

Nach der Verhandlung des Haushaltes 2024, so die UWW ferner, solle in einem Haushalts-Begleitbeschluss festgehalten werden, dass jedes einzelne gelistete Investitionsprojekt kurzfristig mit allen Randbedingungen (Pro und Contra) sowie seiner Kosten und eventueller Einsparpotentiale noch einmal in den zuständigen Gremien zu prüfen sei.

Des Weiteren solle der Begleitbeschluss eine Neu-Kreditierung gar nicht, beziehungsweise nur in einem sehr eng begrenzten Rahmen zulassen werden. Mit diesen Vorschlägen der UWW sind die verwaltungsseitig empfohlen Ziele eingehalten:

– Deutliche Entlastung für nachfolgende Generationen;

– Erhalt der Handlungsfähigkeit des Rates, Konsolidierungsschwerpunkte können gesetzt werden;

– Zahlreiche Konsolidierungsmaßnahmen können diskutiert, abgewogen und entschieden werden;

– Eine zwingend notwendige Priorisierung von Projekten wird vorgenommen.

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