Polizei hat E-Scooter und Fahrräder im Blick: Dreister Bürger in Werne

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Werne/Kreis Unna. Polizisten des Verkehrsdienstes der Kreispolizeibehörde Unna haben in letzter Zeit an mehreren Tagen in Anlehnung an die neue Kampagne „Minus Aura!“ das Befahren von Fußgängerzonen mit E-Scootern und Fahrrädern kontrolliert.

Dazu waren die Polizisten unter anderem in Unna auf dem Markt und in Werne an der Steinstraße unterwegs. Rund 80 Verwarnungsgelder haben sie verhängt, unter anderem weil zu zweit auf einem E-Scooter gefahren oder mit dem Fahrrad die verkehrsberuhigte Fußgängerzone befahren wurde.

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Das Fahren mit dem Fahrrad durch den Innenstadtbereich wurde mit 25 Euro sanktioniert, E-Scooter-Fahrende bekamen ein Verwarnungsgeld über 15 Euro, weil der E-Scooter unter die Elektrokleinstfahrzeugverordnung fällt. Offiziell ist ein E-Scooter aber ein Kraftfahrzeug – und für Kraftfahrzeuge wird eigentlich ein Bußgeld von 50 Euro bzw. 55 Euro fällig, wenn der oder die Fahrende beim Befahren der Fußgängerzone „erwischt“ wird.

Einen ganz besonders augenscheinlich unbelehrbaren Bürger trafen die Polizisten in Werne: Während sich die Beamten im Fahrzeug befanden, um die Anzeige zu schreiben, setzte sich der Mann erneut auf sein Fahrrad und befuhr die Fußgängerzone, was zur Folge hatte, dass die Polizisten auf Anhieb eine zweite Anzeige gegen ihn fertigten.

Insgesamt gab es viel Unverständnis für die Kontrollen der Polizei, besonders von den Fahrrad- und E-Scooterfahrenden, die auf „frischer Tat ertappt“ wurden. Aber genauso freuten sich auch viele Bürgerinnen und Bürger, die Polizisten vor Ort zu sehen, sie ansprechen zu können und sie waren dankbar, dass sie das oft rücksichtslose Verhalten der E-Scooter- und Fahrradfahrenden gegenüber ihnen als Fußgänger, einmal näher betrachteten.

Die Kreispolizeibehörde Unna weist darauf hin, dass sie in nächster Zeit weiterhin solche Kontrollen durchführen wird – zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in den Fußgängerzonen.

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