Capelle. Das Vergabeverfahren für Baugrundstücke im Baugebiet Wohr II im Ortsteil Capelle ist gestartet. Die Gemeinde Nordkirchen wird den Verkauf der Baugrundstücke nach festgelegten Vergaberegeln steuern. Der Rat hat diese Regeln im Oktober 2026 beschlossen, teilt die Gemeinde in einer Presseinformation mit.
Unter anderem verpflichten sich Kaufinteressenten, nach dem Erwerb des Bauplatzes innerhalb von drei Jahren ein bezugsfertiges Wohnhaus zu erreichten, in dem sie mindestens fünf Jahre selbst wohnen.
Bewertet werden unter anderem, ob Kinder zum Haushalt gehören und ob die Bewerber bereits ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Nordkirchen haben bzw. in der Gemeinde Arbeiten.
Interessenten für die Baugrundstücke können auf der Homepage der Gemeinde Nordkirchen einen Fragebogen zur Grundstücksbewerbung herunterladen, ausfüllen und an den zuständigen Sachbearbeiter schicken.
Alle Informationen zum 2. Bauabschnitt des Baugebietes Wohr in Capelle, den Fragebogen und den Bebauungsplan gibt es unter www.nordkirchen.de/startseite/leben/bauen-und-wohnen/neubaugebiete
















