Dienstag, April 14, 2026

Keine neuen Böllerverbotszonen in Werne

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Werne. Vor Silvester ist nach Silvester: Auch wenn es noch Monate bis zum nächsten Jahreswechsel dauert, ändert sich für die Menschen in Werne nichts. Zusätzliche feuerwerksfreie Zonen wird es nicht geben – trotz eines entsprechenden Antrags aus der Bürgerschaft und einer Initiative der Deutschen Umwelthilfe.

Die Antragsteller hatten gefordert, das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 – also klassischer Raketen und Böller – in der Nähe besonders brandempfindlicher Gebäude und in dicht bebauten Bereichen weiter einzuschränken. Die Verwaltung verweist in ihrer Vorlage jedoch darauf, dass bereits ein gesetzliches Verbot in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kindergärten und Seniorenheimen gilt.

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Auch die fachwerkreiche historische Altstadt von Werne falle darunter. Berichte von Polizei, Ordnungsamt, Feuerwehr, Rettungsdienst und dem örtlichen Krankenhaus belegten, dass die Silvesternächte in Wernes Innenstadt in den vergangenen Jahren ruhig verlaufen seien und es zu keinen besonderen Einsätzen oder Zwischenfällen gekommen sei. Eine Ausweitung der Verbote sei daher aktuell nicht erforderlich. Zudem stünde eine pauschale Ausdehnung von Verbotszonen ohne hinreichende Differenzierung im Widerspruch zur vom Gesetzgeber ausdrücklich zugelassenen privaten Nutzung von Silvesterfeuerwerk.

Die politische Debatte fiel kurz aus. Jörg Weber (CDU) erklärte, ein erweitertes kommunales Verbot sei „effektiv nicht zu kontrollieren“. Wenn weitergehende Einschränkungen gewollt seien, müsse dies über die Bundesgesetzgebung erfolgen. Seine Fraktion werde daher der Verwaltungsvorlage folgen. Siegfried Scholz (SPD) schloss sich dieser Einschätzung an.

Esther Schüttpelz (Grüne) kündigte an, ihre Fraktion werde sich enthalten. „Wir sind als Grüne grundsätzlich für größere Verbote von Feuerwerkskörpern oder für die Ausweisung von weiteren feuerwerksfreien Zonen“, sagte sie. Und es gebe alle möglichen Gründe gegen private Feuerwerke: Gesundheit, Tierschutz, Vermeidung von Körperverletzungen, Umweltschutz. „Diese Gründe teilen wir.“ Allerdings beziehe sich der vorliegende Antrag ausschließlich auf den Brandschutz. Und „unter vorgeschobenem Brandschutz einzelne Zonen auszuwählen – das wird für die Bürger undurchsichtig, da gehen wir nicht mit.“

Am Ende wurde der von der Verwaltung vorgelegte Beschluss ohne Gegenstimmen angenommen.

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