Mögliche Grundsteuer B-Erhöhung: Das zahlen Eigenheimbesitzer mehr

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Werne. Geht es nach dem Haushaltsentwurf der Verwaltung, den Bürgermeister Lars Hübchen am vergangenen Mittwoch (14.01.2026) während der Ratssitzung in der Mensa des Anne-Frank-Gymnasiums vorstellte, werden Gewerbetreibende sowie Eigenheimbesitzer und auch Mieter belastet, um eine zukünftige Überschuldung der Kommune zu verhindern.

Ein Minus von 11,7 Millionen Euro weist der städtische Haushalt 2026 aus. Dennoch bleibt laut Entwurf die Handlungsfähigkeit der Verwaltung erhalten. Die Erträge erhöhen sich durch die Anhebung der Hebesätze um 2,06 Millionen Euro (Gewerbesteuer) sowie um 0,5 Millionen Euro (Grundsteuer B).

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Durch die Grundsteuerreform im vergangenen Jahr war die Kämmerei schon gezwungen, der Hebesatz um 32,93 Prozent von 665 auf 884 v.H. anzuheben, ohne dabei nennenswerte Mehreinnahmen erzielen zu können. Die Reform brachte seinerzeit Gewinner und Verlierer, auch diesmal ließen sich die Auswirkungen nicht verallgemeinern, wie Kämmerer Marco Schulze-Beckinghausen im Pressegespräch bemerkte: „Wir konnten das Niveau lange halten, machen jetzt einen ordentlichen Satz.“ Von 884 erhöht sich der Hebesatz auf 1.025 v.H. – sofern der Rat im März „grünes Licht“ gibt.

Tatsächlich lag der Hebesatz der Grundsteuer B von 2017 bis einschließlich 2024 bei 665 Prozent. Die Gewerbesteuer lag sogar 20 Jahre lang konstant bei 445 Prozent, springt ab diesem Jahr auf 480 und dann ab 2028 auf 495 Prozent. Die Grundsteuer B wird in zwei Jahren ebenfalls noch mal angehoben, auf dann 1.100 Prozent.

Besonders die Anhebung 2028 empfindet Bürgermeister Lars Hübchen als „schmerzlich“. Diese sei aufgrund der sich weiter abzeichnenden Belastungen u.a. durch die Sanierung oder einen Neubau des Anne-Frank-Gymnasiums aber notwendig. Daher hatte man den Ort der Ratssitzung in der AFG-Mensa wohl nicht zufällig gewählt.

Aber was bedeutet die Erhöhung der Grundsteuer B nun in Einzelfällen? Wie hoch fällt die Mehrbelastung ab 2026 und 2028 für Eigenheimbesitzer aus? Stephan Elsner, Leiter der Kämmerei, hat dazu einige Beispielberechnungen zur Verfügung gestellt:

Beispiel 1: Doppelhaushälfte | Grundstücksgröße 500m² | Baujahr: 1992

Die zu zahlende Grundsteuer B lag im vergangenen Jahr bei 606,42 Euro, würde ab 2026 um 96,73 Euro auf 703,15 Euro steigen. Nach der Hebesatzanpassung auf 1.100 (ab 2028) würde sich die Belastung um weitere 51,45 Euro auf dann 754,60 Euro erhöhen.

Beispiel 2: Freistehendes EFH | Grundstücksgröße 450m² | Baujahr: 2016

Die zu zahlende Grundsteuer B lag im vergangenen Jahr bei 896,64 Euro, würde ab 2026 um 143,02 Euro auf 1.039,66 Euro steigen. Nach der Hebesatzanpassung auf 1.100 (ab 2028) würde sich die Belastung um weitere 76,07 Euro auf dann 1.115,73 Euro erhöhen.

Beispiel 3: Freistehendes EFH | Grundstücksgröße 600m² | Baujahr: 1960

Die zu zahlende Grundsteuer B lag im vergangenen Jahr bei 530,31 Euro, würde ab 2026 um 84,59 Euro auf 614,90 Euro steigen. Nach der Hebesatzanpassung auf 1.100 (ab 2028) würde sich die Belastung um weitere 44,99 Euro auf dann 659,89 Euro erhöhen.

Beispiel 4: Freistehendes EFH | Grundstücksgröße 1.300m² | Baujahr: 1920

Die zu zahlende Grundsteuer B lag im vergangenen Jahr bei 351,57 Euro, würde ab 2026 um 56,08 Euro auf 407,64 Euro steigen. Nach der Hebesatzanpassung auf 1.100 (ab 2028) würde sich die Belastung um weitere 29,83 Euro auf dann 437,47 Euro erhöhen.

Beispiel 5: Eigentumswohnung | Wohnungsgröße 80m² | Baujahr: 1980

Die zu zahlende Grundsteuer B lag im vergangenen Jahr bei 295,17 Euro, würde ab 2026 um 47,08 Euro auf 342,25 Euro steigen. Nach der Hebesatzanpassung auf 1.100 (ab 2028) würde sich die Belastung um weitere 25,04 Euro auf dann 367,29 Euro erhöhen.

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