OGS in Werne: Stadt erhöht Zuschüsse statt Elternbeiträge

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Werne. Trotz ihrer angespannten Haushaltslage muss die Stadt Werne mehr Geld für die Offenen Ganztagsschule bereitstellen. Zwei Träger hatten angekündigt, den Offenen Ganztag ansonsten in ihren Einrichtungen nicht weiterführen zu können.

Das teilte Dezernent Frank Gründken am Mittwoch (7. Juli 2026) im Haupt- und Finanzausschuss mit. Das Gremium beschloss daher einstimmig, dass ab kommendem Schuljahr eine Pro-Kopf-Pauschale anstelle der bisherigen Gruppenpauschale gezahlt wird.

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Konkret bedeutet das: Die OGS-Träger erhalten in einem Schuljahr jeweils für ein Kind ohne Förderbedarf 2.928 Euro. Für ein Kind mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf oder aus Flüchtlingsfamilien wird der vom Land zur Verfügung gestellte zusätzliche Betrag an die OGS-Träger weitergegeben. Mit dem Beschluss wird die Verwaltung außerdem damit beauftragt, rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres 2027/2028 eine Entscheidung über eine Erhöhung der Pro-Kopf-Pauschalen vorzulegen.

Laut Mitteilung der OGS-Träger decken die bislang von der Stadt Werne gezahlten Zuschüsse die gestiegenen Personalkosten nicht mehr. Als Gründe nannten sie Tarifsteigerungen, zusätzliche tarifliche Zulagen für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst, Inflation, den wachsenden Betreuungsbedarf sowie den Fachkräftemangel. Um den Betrieb in der bisherigen Form aufrecht erhalten zu können, müssten die Träger erhebliche Eigenmittel einbringen. Ein Träger habe die Aufnahme neuer Kinder bereits unter den Vorbehalt einer Entscheidung des Rates gestellt, sagte Gründken. Die Verwaltung sehe deshalb Handlungsbedarf, damit das Angebot im kommenden Schuljahr fortgesetzt werden könne. Zudem liege Werne bei der Finanzierung der OGS bislang unter dem Niveau anderer Kommunen im Kreis Unna.

Grundlage für die Berechnung der Pro-Kopf-Pauschale sind Qualitätsstandards, die mit den OGS-Trägern, dem Jugendamt und der Schulverwaltung entwickelt wurden. Für Leitungen und Fachkräfte wurden Mindestqualifikationen festgelegt. Ergänzungskräfte müssen zwar keine abgeschlossene sozialpädagogische Ausbildung haben, sollen aber eine pädagogische Grundqualifizierung absolvieren. Auch der Personalschlüssel soll verbindlich werden. Für jeweils 25 Kinder sind zwei Betreuungspersonen vorgesehen: eine pädagogische Fachkraft und eine Ergänzungskraft. Die Betreuung soll nach Unterrichtsende bis spätestens 16 Uhr sowie in den Ferien, an beweglichen Ferientagen und an pädagogischen Ganztagskonferenzen sichergestellt werden. Steigt die Zahl der angemeldeten Kinder über die rechnerische Gruppengröße hinaus, müssen zusätzliche Personalstunden bereitgestellt werden.

Regina Bäumer, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der UWW, verwies darauf, dass die Offenen Ganztagsschulen nach ihrer Wahrnehmung bereits ein funktionierendes Angebot mit Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung, Freizeit- und Ferienangeboten bieten würden. „Welche konkreten Defizite sollen die neuen Standards in Zeiten knapper Kassen denn beheben?“ Frank Gründken erklärte, dass Ziel dieser Standards sei keine grundlegende Qualitätssteigerung, sondern einheitliche Standards für alle Träger. „Die OGS ist ein qualitatives Bildungsangebot und keine Entgegennahme von Kindern für die Aufbewahrung.“ Deshalb solle es verbindliche Vorgaben für Personal und Organisation geben. Auf dieser Basis sei es auch einfacher zu prüfen, wofür die Mittel verwendet werden. Zusätzliche Kosten durch die Qualitätsstandards selbst erwarte die Verwaltung nicht. Die finanziellen Mehrkosten ergeben sich allein durch die höheren Zuwendungen an die Träger.

„Wir haben der Politik bewusst vorgeschlagen, diese Mehrkosten nicht an die Familien weiterzugeben“, sagte Bürgermeister Lars Hübchen. Statt die Elternbeiträge zu erhöhen, werden die Pro-Kopf-Pauschalen nach dem Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses dem Stadtsäckel zugeschlagen. 

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