Lünen. Die Stadt Lünen hat eine Maskenpflicht in der Fußgängerzone beschlossen. Die entsprechende Allgemeinverfügung gilt bis einschließlich Freitag, 24. Dezember 2021.
Damit müssen Menschen mindestens eine medizinische Maske (sogenannte OP-Maske) tragen, wenn sie in bestimmten Teilen der Innenstadt unterwegs sind. Konkret wurden folgende Bereiche festgelegt:
Täglich von 9 Uhr bis 21 Uhr auf der gesamten Fläche des Weihnachtsmarktes von Lange Straße, Hausnummer 68, bis Münsterstraße, Hausnummer 7;
dienstags, freitags und samstags von 7 bis 14 Uhr auf der gesamten Fläche des Wochenmarktes/Viktualienmarktes auf dem Willy-Brandt-Platz in Lünen.
Auch Personen, die weder das Angebot des Weihnachts- oder des Wochen-/Viktualienmarktes in Anspruch nehmen, sind zum Tragen einer Maske während der genannten Zeiten verpflichtet. Zum Verzehr von Speisen und Getränken darf die Maske abgenommen werden.
Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. Ein entsprechender ärztlicher Nachweis ist auf Verlangen vorzuzeigen. Schulkinder bis zum Alter von 13 Jahren, die aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, müssen ersatzweise eine Alltagsmaske nutzen.
Mit der Maskenpflicht reagiert die Stadt Lünen auf die weiterhin steigenden Fallzahlen und die allgemeine epidemiologische Lage. Auf diese Weise soll das Infektionsrisiko verringert und die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher, aber auch der Händlerinnen und Händler erhöht werden, heißt es in der Mitteilung der Pressestelle der Stadt Lünen.