Freitag, Juli 11, 2025

Landesweiter Probealarm: Am Donnerstag heulen die Sirenen

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Werne. In Nordrhein-Westfalen findet am kommenden Donnerstag (9. März, 11 Uhr) der nächste landesweite Sirenenalarm statt.

Seit 2018 führt das Land regelmäßig, mit sechs Monaten Abstand, einen Probealarm durch. Der letzte Warntag fand am 8. Dezember statt – wegen des Ukraine-Krieges später als ursprünglich geplant. Bei dem damals bundesweiten Sirenenalarm wurde auch erstmals das neue System Cell Broadcast getestet.

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Auch am 9. März wird das System, das seit Februar nach Auskunft der Handynetzbetreiber bundesweit zur Verfügung steht, zum Einsatz kommen.

In diesem Jahr wird eine landesweite Warnung über das Modulare Warnsystem (MoWaS) zentral aus dem Lagezentrum der Landesregierung ausgelöst.

Über das MoWaS werden diese Kanäle gesteuert:

  • Die bekanntesten Warn-Apps wie NINA und Katwarn sind an das bundesweite Warnsystem angeschlossen. Bei landesweiten oder lokalen Warnungen erhalten Empfänger eine Push-Nachricht auf ihr Smartphone.
  • Sowohl Radio- als auch Fernsehsender können zentral gesteuerte Warnungen an die Bevölkerung weitergeben.
  • Im Internet warnt die Website des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe warnung.bund.de vor Gefahren.
  • Verschiedene Verkehrsanbieter zeigen Warnmeldungen in ihren Verkehrsinformationssystemen an.

Wichtig ist, dass die Bürgerinnen und Bürger die verschiedenen Sirenentöne einordnen und verstehen können.

Die Sirenensignale bestehen aus drei Tönen:

Warnung: Ein an- und abschwellender Dauerton ca. 1 Minute bedeutet „Warnung“. Dieser Sirenenton kann auf Gefahren wie Hochwasser, Großbrände, Bombenentschärfungen Unwetter oder Chemieunfälle hinweisen. Bei diesem Signal sollen die Menschen schützende Gebäude aufsuchen, Fenster und Türen geschlossen halten, Ruhe bewahren und das Radio einschalten.

Entwarnung: Ein Sirenen-Dauerton von einer Minute bedeutet „Entwarnung“.

Alarmierung der Feuerwehr: Drei Sirenen-Dauertöne binnen einer Minute bedeuten „Alarmierung der Feuerwehr“ – etwa bei größeren Einsatzlagen sowie bei Ausfall der Alarmierungsmöglichkeiten über individuelle Funkmeldeempfänger.

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