Donnerstag, Juli 10, 2025

Europawahl am 9. Juni 2024 – Informationen zum Briefwahlbüro

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Werne. Alle rund 25.000 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Werne erhalten in Kürze ihre Wahlbenachrichtigungen zur Europawahl am 9. Juni 2024. Darüber informiert die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung.

Offizieller Stichtag für die Aufstellung des Werner Wählerverzeichnisses ist der 8. Juni 2024. Wahlberechtigt sind Deutsche ab 16 Jahre, die am Stichtag in Werne wohnen und zuvor mindestens drei Monate in Deutschland ansässig waren.

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Das Briefwahlbüro im Foyer des Stadthauses wird ab Montag (6. Mai 2024) geöffnet. Ab diesem Zeitpunkt kann man direkt vor Ort von der Briefwahl Gebrauch machen, oder aber die bereits ausgefüllten Unterlagen in den Briefkasten des Stadthauses einwerfen. Geöffnet ist es montags bis mittwochs von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 17.30 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr. Am Freitag (7. Juni 2024) ist das Briefwahlbüro von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Wähler und Wählerinnen können mit ihrer Wahlbenachrichtigung und nach Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (Personalausweis oder Reisepass) an der Wahl teilnehmen.

Ein Antrag auf Briefwahl ist auch online möglich; seit dem 01.05.2024 steht dieser Service auf der städtischen Homepage (www.werne.de) zur Verfügung. Die Online-Beantragung ist bis zum 05.06.2024, 14 Uhr durchführbar. Die Unterlagen werden dann an die Adresse des Antragsstellers oder auf Wunsch auch an den Urlaubsort gesendet.

Bei Fragestellungen ist das Wahlamt der Stadt Werne unter der Rufnummer 02389 –71 888 oder per E-Mail (wahlamt@werne.de) zu erreichen.

Sehbehinderte und Blinde können, auf der Wahlbenachrichtigung die Rufnummer 01805 / 666 456 (nur aus dem deutschen Festnetz) aufnehmen. Unter dieser Rufnummer erhalten blinde und sehbehinderte Menschen weitere Informationen zu der Stimmzettelschablone und dem Wahlhilfepaket. So die Empfehlung des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband.

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