Wahlamt zur Online-Beantragung: Frist verstreicht an diesem Mittwoch

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Werne. Das Wahlamt der Stadt Werne erinnert daran, dass die Möglichkeit, online einen Wahlschein über die Homepage zu beantragen, nur noch bis Mittwoch (10.09.2025) bis 12.30 Uhr gegeben ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass für E-Mail-Beantragungen und schriftliche Anträge, die nach diesem Zeitpunkt im Stadthaus eingehen oder eingeworfen werden, eine rechtzeitige postalische Zustellung der Briefwahlunterlagen nicht mehr gewährleistet werden kann.

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Das Wahlamt bittet die Bürgerinnen und Bürger demnach persönlich ins Briefwahlbüro im Stadthaus zu kommen, um sich unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises die Briefwahlunterlagen aushändigen zu lassen.

Die letzte Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen persönlich in Empfang zu nehmen, ist am Freitag ( 12.09.2025) von 8 bis 15 Uhr.

Die roten Wahlbriefe müssen bis spätestens am Wahltag bis 16 Uhr im Stadthaus eingehen bzw. abgegeben werden. Später eingehende Wahlbriefe werden nicht berücksichtigt.

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