OVG-Urteil zum Regionalplan treibt Politikern Sorgenfalten auf die Stirn

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Werne. Urteil mit Gewicht für die 53 Kommunen des Regionalverbands Ruhr (RVR): Das Oberverwaltungsgericht NRW hat den Regionalplan Ruhr für unwirksam erklärt. Dieser weist aus, wo in den Kreisen, Städten und Gemeinden des Ruhrgebiets Häuslebauer und Investoren mit dem Bau von Eigenheime und Miethäusern Wohnraum schaffen dürfen, Gewerbegebiete eingeteilt oder Standorte für erneuerbare Energien wie Windkraft und Flächen-Photovoltaik angesiedelt werden können.

Wenn man weiß, dass die Erstellung eines Regionalplans gerne mal schlanke zehn Jahre dauert, bevor Planungssicherheit hergestellt ist, muss man sich durchaus Sorgen um die zügige Bewertung von Vorhaben machen. Dabei hatte die Einführung des bundesweiten Bauturbos den Bauverwaltungen erst kürzlich das Instrument in die Hand gegeben, Bauanträge in bestimmten Fällen schneller und einfacher genehmigen zu können.

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SPD-Fraktion formuliert Fragenkatalog

Wie sich Gerichtsurteil auf die Stadt Werne auswirkt, wollte die SPD-Fraktion wissen und legte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Wirtschaftsförderung einen umfassenden Fragenkatalog vor.

„Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig“, berichtete Rebecca Sulke-Nettsträter, Leiterin der Abteilung Stadtentwicklung/Planung, im Ausschuss. Eine Revision habe das OVG nicht zugelassen. Der RVR könne nun entscheiden, ob er eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG ) einlege. Eine schriftliche Urteilsbegründung liege noch nicht vor.

„Der Regionalplan Ruhr ist zunächst weiterhin anzuwenden“, sah die Planerin die Stadt Werne zudem in der „komfortablen Lage“, dass man derzeit keine Auswirkungen auf die eigenen Projekte befürchten müsse. Insofern gebe es auch keinen sofortigen Handlungsbedarf. Gleichwohl werde man in Bezug auf die eigenen Projekte eine intensivere Abstimmung mit dem RVR anstreben, um mögliche Problemlagen gemeinsam zu bewerten, versicherte sie.

Dennoch ist die Situation heikel: „Das Thema ist in der Schwebe.“ Unklar sei beispielsweise, wie es mit den Änderungen zur Windkraft weitergehe. Sollte der Regionalplan unwirksam werden, gelte der vorherige von 2004 und in diesem tauchen Flächen für Freiflächen-PV-Anlage noch gar nicht auf. Überhaupt sind die damals geltenden zeichnerischen und textlichen Festlegungen heute nachvollziehbar alles andere als deckungsgleich.

Wie ist es zu dem Urteil gekommen?

Anlass waren Festlegungen im Regionalplan zum Abbau von Kies und Kiessand im Kreis Wesel. Mit unterschiedlichen Positionen zu Abbaumengen einerseits und der Berechnung des benötigten Rohstoffabbaus andereits, hatten der Kreis Wesel und seine kreisangehörigen Kommunen – gemeinsam mit privaten Grundstückseignern – sowie ein dort tätiges, rohstoffgewinnendes Unternehmens drei Normenkontrollverfahren angestrengt. Diese und weitere Verfahrensfehler führten schließlich zum OVG-Urteil über den 2024 beschlossen Regionalplan.

Apropos Verfahrensfehler: Moniert hatte das Gericht z.B. die nicht zulässige Einschränkung im Beteiligungsverfahren, dass nur in Druckschrift ausgeführte handschriftliche Stellungnahmen berücksichtigt werden sollten.

Zum Grübeln bringt laut Medienberichten auch, dass die Kläger des Kreises Wesel dem RVR im Vorfeld vorgeschlagen hatten, einen Teilplan zum Rohstoffabbau aus dem Gesamtplan auszukoppeln und gesondert darüber zu entscheiden. Das hätte verhindert, das der Regionalplan wie nun geschehen in Gänze unwirksam wurde.

Wie geht es weiter?

Die weitere Entwicklung sei ungewiss, schilderte Rebecca Sulke-Nettsträter. Es gebe allgemeine rechtliche Unsicherheiten, von der alle Städte und Gemeinden im Verbandsgebiet betroffen seien.

Demnach leuchten etliche Fragezeichen auf:

• Was ist mit den laufenden Änderungen des Regionalplans?

• Was ist mit den rechtskräftigen Änderungen des Regionalplans?

• Was ist mit dem Sachlichen Teilplan Regionale Kooperationsstandorte?

„Heilungsverfahren oder Neuaufstellung“, lautet somit die Frage. So oder so dürfte es dauern, bis neue Festlegungen gefunden und beschlossen sind.

Der Fragenkatalog der SPD-Fraktion wurde auf Vorschlag von Dezernent Ralf Bülte von der Runde als Dauer-Arbeitsauftrag eingepflegt. Deshalb wird die Verwaltung in Sitzungen künftig regelmäßig dazu informieren. „Wir bleiben dran“, versicherte er.

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