Wohnen für Familien und Senioren an früherem Kirchenstandort St. Johannes

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Werne. Wie geht es weiter mit dem ehemaligen Kirchenstandort St. Johannes? Im Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Wirtschaftsförderung (ASPW) am Dienstag 15. September 2026, (17.30 Uhr, Stadthaus, großer Sitzungsraum EG) wird ein städtebauliches Konzept für die Entwicklung der Fläche vorgestellt.

Geplant ist laut Sitzungsvorlage, das Quartier um eine neue Wohnbebauung zu ergänzen. Bereits einige Jahre vor der Profanierung stand demnach fest, dass das Gebäude der Kirche mit brüchigem Mauerwerk, Feuchtigkeitsschäden und weiteren Sanierungsfällen keine Zukunft mehr hat.

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Entstehen sollen nun Mehrfamilienhäuser und zwei Wohngemeinschaften für Senioren mit rund 70 Wohneinheiten. Das Wohnungsangebot richte sich an unterschiedliche Zielgruppen und werde auf Wunsch des Investors einen Anteil an öffentlich gefördertem Wohnungen von etwa 50 Prozent vorhalten.

Städtebauliches Konzept wird vorgestellt – Glockenturm bleibt

Die Kirche wurde bereits zurückgebaut, der angrenzende, freistehende Glockenturm aber solle als zentrales und prägendes Element des Quartiers erhalten bleiben und in die Freiraumgestaltung integriert werden. Das städtebauliche Konzept wird in der Sitzung von Architekt Lothar Steinhoff vorgestellt.

Neben dem Wohnungsbauprojekt sollen bei der Entwicklung des Quartiers auch soziale Aspekte eine Rolle spielen, heißt es in der Sitzungsvorlage ferner. Konkret bedeute dies, dass die jetzt schon vorhandenen Angebote für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen (z.B. Jugendliche, Senioren, Flüchtige) bedarfsgerecht ergänzt werden sollen. Verwaltungsintern ist daher auch das Dezernat III (Jugend, Familie, Bildung) beteiligt.

Im Zuge der Gesetzesänderung zur Beschleunigung des Wohnungsbaus könne für das Vorhaben der Bauturbo greifen. Auf Grundlage des Grundsatzbeschlusses der Stadt Werne ist für das geplante Vorhaben eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans 3An – Holtkamp – (Art der baulichen Nutzung) erforderlich. Eine detaillierte Vorprüfung und Qualifizierung könne im Nachgang der politischen Befassung erfolgen. Ein gesonderter Beschluss zur Zustimmung sei erforderlich, heißt es abschließend.

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