Nach innen wachsen – Neues Wohnquartier an der Schlägelstraße

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Werne. Lieber nach innen wachsen, als nach außen – lautet eine Maxime der Stadt Werne, wenn es um die Schaffung von neuem Wohnraum geht.

Dieses Ziel der „Innen- vor Außenentwicklung“ will man nun gemeinsam mit dem Grundstückseigentümer auf einer 5.200 Quadratmeter großen Fläche südlich der Breving- und westlich der Schlägelstraße umsetzen. 20 Wohneinheiten – öffentliche geförderter Wohnraum in Mehrfamilienhäusern inklusive – sollen hier entstehen.

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Ein passendes städtebauliches Konzept, entwickelt vom Planungsbüro Drees und Huesmann, wird in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planung und Wirtschaftsförderung am Dienstag, 6. September, vorgestellt (17.30 Uhr, Kolpingsaal). Dann hat die Politik das Wort.

Erschlossen werden soll die Neubebauung südlich über die Stockumer Straße. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „16 F – Wohnquartier Schlägelstraße“ böte sich so die „einmalige Chance“, die Erschließungssituation an der Schlägelstraße öffentlich-rechtlich zu regeln, heißt es in der Beschlussvorlage der Bauverwaltung.

Demnach solle die Straßenfläche künftig unmittelbar angrenzend an die jetzige Schlägelstraße nach Westen verlegt werden, sodass eine öffentliche Erschließung erfolgen könne. Denn die
schmale und geschotterte Schlägelstraße befinde sich im Privateigentum der Anwohner der Altbebauung.

Die Straßenfläche könne von ihnen in Zukunft als Stellplatz- oder Vorgartenfläche genutzt werden. Über die Erfordernisse einer künftigen Anbindung habe man sich mit den Anliegern im Vorfeld des Bebauungsplanverfahrens bereits abgestimmt, heißt es weiter.

Nördlich der Brevingstraße will man das neue Wohnquartier mit einem Fuß- und Radweg anbinden. Im Westen grenzen die Grundstücke der Straße Köttersberg an das neue Wohngebiet. Ein Teil der künftigen Wohnbaugrundstücke wurden bisher von Anliegern als Gärten genutzt. Mit den Betroffenen habe man sich zuvor über den Erwerb von Teilflächen verständigt.

Für das Bauvorhaben ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig. Der Flächennutzungsplan weist den Bereich hier bereits als Wohnbaufläche aus und muss nicht geändert werden.

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