Wohnquartier Am Eikawäldchen: Dringlichkeit geboten

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Stockum. Der letzte Genehmigungsschritt für das „Wohnquartier am Eikawäldchen“ in Stockum ist in Sicht. Am kommenden Mittwoch, 17. Juni (17.30 Uhr), soll der Stadtrat den bereits entschiedenen Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan 51 A endgültig absegnen – per Dringlichkeitsbeschluss.

Getagt wird – coronabedingt – mit gebotenem räumlichen Abstand im Kolpingsaal. Inhaltlich sind die Ratsmitglieder in der Sache ohnehin eng beieinander, denn schon im März waren mit einer erneuten Offenlegung alle Hindernisse des langwierigen Verfahrens ausgeräumt worden. Der Corona-Lockdown mit der Aussetzung aller öffentlichen Ausschuss- und Ratssitzungen verschob das Thema dann aber erneut in die Warteschleife, denn eigentlich soll der Satzungsbeschluss schon am 18. März vom Rat getroffen werden.

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Mit dem erwarteten Beschluss des Bebauungsplanes und des Städtebauvertrages mit dem Entwickler soll der Weg für die Erschließung endgültig frei werden. Zwei Mehrfamilienhäuser und cirka 20 Grundstücke für Einzel- und Doppelhälften finden in dem Quartier Platz und können hier entstehen, erläuterte Gabriele Stolbrink, Abteilungsleiterin im Dezernat Stadtentwicklung, Stadtplanung, heute auf Anfrage von WERNEplus.

„Die planerische Vorbereitung des Wohnquartiers Am Eikawäldchen in Stockum war ein komplexer, schwieriger und äußerst langwieriger Prozess. Mit dem Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan 51 A (die erforderliche FNP-Änderung ist bereits seit Ende 2017 rechtswirksam), den dazu gehörigen vertraglichen Vereinbarungen und zuletzt auch der grundbuchlichen Sicherung (…) sind nun alle Voraussetzungen geschaffen, dass die Erschließungsarbeiten starten können“, heißt es dazu in der Beschlussvorlage. Ferner habe der Bauherr bereits entsprechende Vorbereitungen getroffen und sei finanziell in Vorleistung gegangen. „Eine Verschiebung des Satzungsbeschlusses würde das Projekt bzw. den geplanten Bauablauf vermutlich um ein Jahr verzögern“, sieht man die Dringlichkeit geboten.

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